Obligation (Recht)

Obligation (Recht)

Obligation (von lateinisch obligare „anbinden, verpflichten“) bezeichnet im schweizerischen Recht ein Schuldverhältnis zwischen zwei Personen. Derjenige, der schuldet, wird dabei als Schuldner bezeichnet, derjenige, dem geschuldet wird, als Gläubiger. Aus Sicht des Gläubigers ist die Obligation eine Forderung, aus Sicht des Schuldners eine Schuld.[1] Im deutschen Recht bezeichnet man die schweizerische Obligation schlicht als "Schuldverhältnis". Der Begriff der Obligation ist in Deutschland im Wertpapierrecht die übliche Bezeichnung für Schuldverschreibungen auf eine Geldsumme (Inhaberschuldverschreibungen).

Inhaltsverzeichnis

Geschichte und allgemeiner Begriff

Ursprünglich war der Begriff der "obligatio" im Römischen Recht noch wörtlich gemeint: Wer eine Schuld nicht bezahlen konnte, war dadurch an seinen Gläubiger derart „gebunden“, dass er diesem gegenüber in Schuldknechtschaft geriet, bis seine Schulden abbezahlt waren. Mit der Zeit verblasste diese Bedeutung freilich[2] und reduzierte sich darauf, dass die Obligation irgendwie, wenn auch längst nicht mehr so drakonisch, durchgesetzt, das heißt erzwungen, werden kann.

Der Begriff der Obligation als Fachbegriff entstand im alten Rom. Bereits weit vor Christi Geburt untersuchten Rechtsgelehrte die Rechtsgeschäfte zwischen Personen und entwickelten dabei das Konzept der Obligation: Indem jemand einem anderen verspricht, etwas zu tun, bindet er sich an diesen. Während absolute Rechte (wie zum Beispiel das Eigentum) gegenüber jedermann wirken, wirkt eine Obligation (als relatives Recht) nur gegenüber einer bestimmten Person oder Personengruppe. Verspricht der Schuldner also dem Gläubiger den Geldbetrag X, kann nur der Gläubiger diesen Betrag X vom Schuldner fordern.

Liegt ein Verhältnis zwischen zwei Personen vor, bei dem jede der Personen eine Forderung gegen die andere hat und diese Forderungen voneinander abhängig sind (beispielsweise bei einem Kauf, wo die eine Person Geld schuldet, die andere die Ware) liegt ein sogenannter synallagmatischer Vertrag vor.

In der früheren Rechtstheorie wurden Obligationen in die obligationes ex contractu (Obligationen aus Vertrag) und die obligationes ex delicto (Obligationen aus Delikt) unterschieden.[3]

Situation im heutigen Recht

Definition

In der Schweiz werden die Grundzüge der Obligation im Obligationenrecht geregelt. Hier wird unter „Schuldverhältnis im engeren Sinne“ oder Obligation [...] das Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldnerin [...] verstanden, kraft dessen der Gläubiger eine Leistung, d.h. ein Tun oder Unterlassen verlangen kann und die Schuldnerin korrespondierend hierzu zur Leistungserbringung verpflichtet ist“[4]. „Im engsten Sinn ist unter Obligation ein bestimmtes Wertpapier, das eine Darlehensforderung verkörpert, zu verstehen“[5].

Entstehung

Die Überschriften der Abschnitte des ersten Titels des OR geben drei Gründe an, durch die eine Obligation entstehen kann:

Durch Lehre und Rechtsprechung werden jedoch auch andere Haftungsgründe angenommen, die so im Gesetz nicht (oder nur andeutungsweise) zu finden sind, wie beispielsweise die sogenannte culpa in contrahendo (lateinisch „Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss“)[6] oder allgemein die Vertrauenshaftung[7].

Literatur

Einzelnachweise

  1. Vgl. Honsell: Römisches Recht, S. 81.
  2. Vgl. Honsell: Römisches Recht, S. 81.
  3. Vgl. Honsell: Römisches Recht, S. 100.
  4. Schwenzer: OR AT, N. 4.01.
  5. Schwenzer: OR AT, N. 4.02.
  6. Vgl. Schwenzer: OR AT, N. 47.01 f.
  7. Hierzu ausführlich Schwenzer: OR AT, § 52.

Weblinks



Siehe auch: Schuldrecht, Anspruch

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Obligation — (von lateinisch obligare anbinden, verpflichten) steht für: Obligation (Recht), die Haftung einer Person für ein Schuldverhältnis beziehungsweise das Schuldverhältnis als solches Wirtschaft und Finanzen: verzinsliches Wertpapier, eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Obligation — (v. lat. Obligatio, Verbindlichkeit), 1) ein zwischen zwei od. mehren bestimmten Personen bestehendes Verhältniß, in Folge dessen die eine (Schuldner) der anderen (Gläubiger) zu irgend einer Leistung verpflichtet ist, es mag diese in einem Thun… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Obligation — Obligation, Verbindlichkeit zwischen Personen auf ein Leisten, Geben u.s.w. Sie entsteht durch Vertrag, Delict, thatsächliche Verhältnisse u. Gesetze; begründet in der Regel Klagbarkeit (actiones in personam, obligatio civilis), bisweilen nur… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Obligation — verzinsliches Wertpapier; Bond; Rentenpapier; Anleihe; Schuldverschreibung * * * Ob|li|ga|ti|on 〈f. 20〉 1. Haftung, Verbindlichkeit, Verpflichtung 2. Schuldverschreibung, festverzinsliches Wertpapier [<lat. obligatio „das Binden,… …   Universal-Lexikon

  • Obligationenrecht (Schweiz) — Basisdaten Titel: Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) Kurztitel: Obligationenrecht Abkürzung: OR Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • Obligat — Der Begriff Obligation (von lateinisch obligare anbinden, verpflichten) wird im Deutschen in folgender Hinsicht verwendet: Recht: Die Haftung einer Person für ein Schuldverhältnis beziehungsweise das Schuldverhältnis als solches (siehe Obligation …   Deutsch Wikipedia

  • Obligationen — Der Begriff Obligation (von lateinisch obligare anbinden, verpflichten) wird im Deutschen in folgender Hinsicht verwendet: Recht: Die Haftung einer Person für ein Schuldverhältnis beziehungsweise das Schuldverhältnis als solches (siehe Obligation …   Deutsch Wikipedia

  • Obligatorisch — Der Begriff Obligation (von lateinisch obligare anbinden, verpflichten) wird im Deutschen in folgender Hinsicht verwendet: Recht: Die Haftung einer Person für ein Schuldverhältnis beziehungsweise das Schuldverhältnis als solches (siehe Obligation …   Deutsch Wikipedia

  • Johann Gallus Högl — Gemündener Pfarrkirche Datei:Gemünden alt.jpg Altes Gemündener Rathaus Johann Gallus Hügel (* 2. Dezember 1664 in Gemünden am Main Franken, heute Bayern; † 14. September 1719 in Eggenburg …   Deutsch Wikipedia

  • Publius Iuventius Celsus — Titus Aufidius Hoenius Severianus war ein römischer Politiker, Senator und Jurist. Celsus stammte wahrscheinlich aus Oberitalien, wo der Name Iuventius sehr stark verbreitet war und wo auch senatorische Iuventii zu ermitteln sind. Im Jahr 106… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”