- Rentenzugangsalter
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Das Renteneintrittsalter, auch Rentenzugangsalter genannt, beschreibt eine statistische Rechengröße, die Auskunft darüber gibt, mit welchem Altersdurchschnitt Personen eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Anspruch nehmen. Es liegt unter der gesetzlichen Altersgrenze für die Regelaltersrente von derzeit 65 Jahren, wobei es starke individuelle Abweichungen nach unten, aber auch nach oben gibt. Es gibt die verschiedensten Gründe, die Berufstätigkeit vorzeitig zu beenden bzw. beenden zu müssen oder zu verlängern. Wer vor Erreichen des vollendeten 65. Lebensjahres Rente beantragt (und somit auch keine Rentenbeiträge mehr einzahlt), erhält für jeden fehlenden Monat eine um 0,3 % verminderte Rente[1]; wer nach dem 65. Lj. noch keine Rente beantragt und weiter Beiträge einzahlt, erhält für jeden zusätzlichen Monat eine um 0,5 % erhöhte Rente[2].
Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Beginn der Rente (Bezug einer Lohnersatzleistung) bereits einige Jahre vor der Regelaltersrente möglich. In Deutschland gibt es dafür verschiedene Altersgrenzen und zu erfüllende Wartezeiten. Bis 2000 war es für Frauen generell bereits das erreichte 63. Lebensjahr.
Im Jahr 2004 betrug das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland bei Männern 63,1 Jahre, bei Frauen 63,0 Jahre. In den neuen Bundesländern beginnt der Rentenbezug etwas früher als in den alten. Bei Männern stehen 62,4 Jahre im Osten den 63,3 Jahren im Westen gegenüber, bei Frauen sind es 61,2 Jahre gegenüber 63,4 Jahren. Der Vergleich mit dem Jahr 2000 zeigt, dass der Rentenbezug 2004 im Durchschnitt um ein knappes Jahr später beginnt.
Das Renteneintrittsalter wird also als Durchschnitt des Erstbezugs aller Neurentner eines Jahres berechnet. Diese Gruppe der Neuzugänge setzt sich aber aus Personen verschiedener Jahrgänge zusammen. Dabei können Untergruppen für Männer und Frauen oder für Angestellte und Arbeiter oder für regionale Gruppierungen separat betrachtet werden.
Die Anzahl der Rentner hat sich von 1990 mit 21,5 Mio im Jahr 2005 auf 26,8 Mio erhöht. Dies wird sich auch in den nächsten Jahren so fortsetzen. Im Vergleich dazu ist das genannte durchschnittliche Renteneintrittsalter recht stabil geblieben. Es ist nur leicht gestiegen. Dabei wird etwa 1/10 der Bevölkerungsgruppe "Rentner", nämlich nur die Neuzugänge eines Jahres, betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
Auswirkungen
Der frühere allgemeine Rentenbeginn einer Generation von Neurentnern in einem Jahr wirkt sich noch über viele Folgejahre aus. Diese niedrigere Rente muss evtl. länger bezahlt werden und summiert sich schließlich evtl. zu einem höheren Gesamtbetrag als die eigentlich gesetzlich vorgesehene normale Altersrente (Regelaltersrente bis zum Tod).
Die daraus entstandene Einkommenslücke seit dem frühen Rentenbeginn vergrößert für die Betroffenen noch den Abstand zwischen den letzten Arbeitslohn und der dann folgenden laufenden Rentenzahlung.
Diese zusätzliche Einkommenslücke wird teilweise durch die Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit geschlossen. Mit den unter dem Stichwort Hartz IV bekannten Reformen der Sozialsysteme um 2000 wurden diese Möglichkeiten allerdings eingeschränkt, so dass es durch einen vorzeitigen Rentenbezug zu einer Form der Altersarmut für die sowieso ärmeren Teile der Bevölkerung Deutschlands kommen kann.
Begriffsklärung
In der Alltagssprache wird die Altersgrenze der Regelaltersrente und der anderen Rentenformen oft "Renteneintrittsalter" genannt. Das ist, wie oben dargestellt, nicht ganz richtig. Denn das individuelle Alter einer Person beim Rentenbeginn ist sehr oft nicht mit der eigentlich vom Gesetzgeber angestrebten und für alle Personen vorgesehenen Altersgrenze identisch. Dieses individuelle Alter ist i.d.R. ebenfalls nicht identisch mit dem Altersdurchschnitt aller Personen, die gleichzeitig in einem Jahr eine Rente der Gesetzlichen Rentenversicherung neu in Anspruch nehmen. Das individuelle Alter einzelner Personen wird begrifflich dabei mit dem statistischen Begriff für eine ganze Bevölkerungsgruppe vermengt.
Ein ganz anderer Begriff ist die Eckrente. Dies ist die berechnete Rente für eine fiktive Person mit vollendetem 65. Lebensjahr nach 45 Jahren Berufstätigkeit bei immer durchschnittlich eingezahlter Beitragshöhe in die gesetzliche Rentenversicherung (siehe Eckrentner).
Literatur
- Bundesregierung: Jährliche Rentenversicherungsberichte, z. B. Online für 2006 (PDF-Datei)
- Verband Deutscher Rentenversicherungsträger: VDR Statistik, lfd. Jahrgänge und Bände, Frankfurt a.M.
Quellen
Weblinks
- destatis.de unter Sozialleistungen, Soziale Sicherung beim Bundesamt für Statistik
- Durchschnittliche Rentenbezugsdauer in Jahren (BMAS-Infografik PDF-Download, 70 kB, publ. 2007)
- Kapitel 9 des Gender Datenreports, siehe auch 9.6 Behinderte Frauen und Männer im Alter (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; mit Zahlenreihe zum Renteneintrittsalter von 1993-2003)
- Infobroschüren der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Rente
- Spiegelartikel vom 4. August 2007: Neue Rentner leiden unter Reformen. In Spiegel Online. (Einleitung, Zitat: "Die Rentenreformen sollen zu drastischen Einkommensverlusten für Neu-Rentner geführt haben. Die Zahlungen für Versicherte, die im vergangenen Jahr in den Ruhestand gegangen sind, gingen demnach im Vergleich zum Jahr 2000 um bis zu 14,5 Prozent zurück.")
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