Ressortforschung

Ressortforschung

Unter Ressortforschung versteht man die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Bundes- und Landesministerien.

Diese geschieht in Deutschland über eigene nachgeordnete wissenschaftlichen Fachbehörden ebenso wie durch die Vergabe von Forschungsaufträgen, z. B. an Universitäten, Forschungsinstitute z. B. der Leibniz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft oder an die nachgeordneten Fachbehörden.

Ressortforschung bildet eine Brücke zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und Politik. Eine wesentliche Aufgabe ist die wissenschaftliche Politikberatung der Ministerien. Die meisten Fachbehörden erbringen auch wichtige forschungsbasierte Dienstleistungen, die zum Teil gesetzlich festgelegt sind, z. B. auf den Gebieten wie der technischen Infrastruktur, Prüfung, Zulassung und Regelsetzung. Ressortforschung zielt auf die Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse ab, die direkten Bezug zu den Tätigkeitsfeldern eines Ministeriums haben oder die Voraussetzung zur Erfüllung der eigenen Fachaufgaben sind. Diese Erkenntnisse dienen regelmäßig als Grundlage für administrative oder politische Entscheidungen des Ressorts. Soweit der allgemeine Wissensstand dafür nicht ausreichend ist, werden in erster Linie die Bundeseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben tätig.

Ressortforschung als ein eigenständiger Typ angewandter Forschung ist durch folgende Besonderheiten gekennzeichnet: Sie greift Fragen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf und ist damit normalerweise problemorientiert und praxisnah und ist aufgrund der Problemorientierung interdisziplinär ausgelegt. Je nach Fragestellung kann es jedoch auch einen kontinuierlichen Übergang zur Grundlagenforschung geben.

Sie generiert Transferwissen und erbringt Übersetzungsleistungen vom wissenschaftlichen System in das Anwendersystem (z. B. Vollzug) und umgekehrt. Dabei verbindet sie kurzfristig abrufbare wissenschaftliche Kompetenz mit der Fähigkeit, langfristig angelegte Fragestellungen kontinuierlich bearbeiten zu können. Ressortforschung ist in der Regel in Behördenform institutionalisiert und unterliegt damit organisatorisch einer hierarchischen Organisationsstruktur.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Der Wissenschaftsrat hat die Ressortforschungseinrichtungen des Bundes evaluiert und im Januar 2007 einen Bericht über die ersten Evaluierungen veröffentlicht (siehe unter Weblinks). Als Antwort auf die Evaluation durch den Wissenschaftsrat hat die Bundesregierung 10 Leitlinien für eine moderne Ressortforschung verabschiedet. Die einzelnen Evaluierungen sollen 2009 abgeschlossen sein; anschließend ist eine Stellungnahme zum Gesamtsystem der Ressortforschung vorgesehen.

Ressortforschungseinrichtungen: Bundesanstalten, -ämter und -institute

Themenschwerpunkte, die von den Ressorts dauernd bzw. über sehr lange Zeit bearbeitet werden müssen, führten zur Gründung sogenannter Ressortforschungseinrichtungen (Näheres siehe Liste der Bundesforschungsanstalten); einige von ihnen haben ihre Wurzeln im 19. Jahrhundert, sie gehören zu den ältesten außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland. Diese mehr als 40 Institutionen (Stand: Herbst 2010), den Ressorts unterstellt und in deren Geschäftsbereichen tätig, bearbeiten Fachgebiete von der Archäologie über Gesundheitswissenschaften, Arbeitsmedizin, Metrologie, Strahlenschutz, Verkehr, Verteidigung bis hin zur internationalen Politik und haben ein jährliches Finanzvolumen von rd. 1,7 Mrd. Euro. In den einzelnen Ressortforschungseinrichtungen ist der Forschungsanteil (neben Dienstleistungen und Beratungsaufgaben) sehr unterschiedlich und liegt zwischen 10% und 90%. In einigen Fällen sind die Forschungsaufgaben nicht nur auf ein Ressort sondern auf mehrere ausgerichtet (z. B. in der Sicherheitstechnik), in anderen Fällen gehören die Aufgaben eher zur wissenschaftlich-technischen Infrastruktur (z. B. in der Metrologie).

Siehe auch

Weblinks


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