- Retention (Recht)
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Retention (lat. re-tenere = zurückbehalten) im Bereich der Rechtswissenschaften (Jurisprudenz) bedeutet, vom Recht Gebrauch zu machen, eine zu erbringende Leistung solange zurückzubehalten, bis ein Anspruch, eine Forderung, zur Erfüllung dieser Leistung erbracht ist (do ut des, lat. = ich gebe, damit du gibst oder quid pro quo: was für was?; Tauschgeschäfte).
Bedeutung erhält dies im Vertragsrecht (Schuldrecht, BGB), z. B. bei c.i.c. (culpa in contrahendo) oder etwa bei der positiven Vertragsverletzung.
Das Retentionsrecht stellt ein gesetzliches Pfandrecht dar (Fahrnispfand).[1]
Im schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht berechtigt das Retentionsrecht zu einer Betreibung auf Pfandverwertung (Art. 37 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 151 ff. SchKG).[2]
Quellen
Kategorie:- Privatrecht (Schweiz)
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