Rheinanliegerstaat

Rheinanliegerstaat

Die Rheinanliegerstaaten sind die Nachfolgestaaten der Unterzeichner der Rheinschiffahrtsakte von 1831:[1][2]

Die zuständigen Umweltminister vertreten diese Staaten auf der Rheinministerkonferenz. Die 18. Rheinministerkonferenz fand im Oktober 2007 in Bonn statt.[3]

Die Rheinanliegerstaaten verfügen über verschiedene Instrumente zur Wahrung ihrer gemeinsamen Interessen.

Zentralkommission für die Rheinschifffahrt[4] in Straßburg dient der Wahrung der in der Mannheimer Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 verbürgten Grundsätze : Schifffahrtsfreiheit, Gleichbehandlung der Schiffe aller Nationen – Freistellung von Gebühren und Abgaben, die sich lediglich auf die Tatsache der Beschiffung gründen – Abbau von natürlichen oder verwaltungsmäßigen Hindernissen für die Schifffahrtsfreiheit, Instandhaltung des Fahrwassers in gutem und schiffbarem Zustand.

Für schifffahrtsrechtliche Fragen zuständig sind die Rheinschiffahrtsgerichte u. a. in Duisburg-Ruhrort und das Rheinschiffahrtsobergericht Köln.

Für die Regulierung des Flussbettes sind zuständig die Rheinkommissionen der Internationalen Rheinregulierung.

Die direkten Schutzinteressen der Rheinanliegerstaaten werden vertreten durch die Internationale Kommission zum Schutze des Rheins (IKSR)[5] mit Sitz in Koblenz. Diese internationale Organisation wurde 1950 auf der Basis eines völkerrechtlichen Übereinkommens zwischen den Rheinanliegerstaaten Schweiz, Liechtenstein, Österreich, Frankreich, Deutschland und Niederlande sowie Luxemburg und der Europäischen Union gegründet.

Einzelnachweise

  1. http://www.jura.uni-mannheim.de/bischi/html/Historsiches%20Archiv/Rheinschiffahrtsakte/index.htm
  2. http://www.ccr-zkr.org/Files/convrev_a.pdf
  3. http://www.politikagenda.de/termine/11312.php?search=advanced&time=2007-08-01-2007-08-31
  4. http://www.ccr-zkr.org/
  5. http://www.iksr.org

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