Mannheimer Akte

Mannheimer Akte
Basisdaten
Titel: Revidierte Rheinschifffahrtsakte
Kurztitel: Mannheimer Akte, Rheinschiffakte
Früherer Titel: Revidirte Rheinschiffahrts-Akte zwischen Preußen, Baden, Bayern, Frankreich, Hessen und den Niederlanden
Abkürzung: MA-Akte
Art: Völkerrechtlicher Vertrag
Geltungsbereich: Unterzeichnerstaaten
Rechtsmaterie: Verkehrsrecht, Schifffahrtsrecht
Fundstellennachweis: 310-6
Ursprüngliche Fassung vom: 17. Oktober 1868
(PrGS. 1869 S. 798)
Inkrafttreten am: 1. Juli 1869
Neubekanntmachung vom: 11. März 1969
(BGBl. II S. 597)
Letzte Änderung durch: Zusatzprotokoll Nr. 7 vom
27. November 2002
(BGBl. 2003 II S. 1912)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Dezember 2004
(Art. 2 Abs. 2 G vom
13. Dezember 2003
(BGBl. II S. 1912))
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Mannheimer Akte (offiziell: Revidierte Rheinschiffahrtsakte vom 17. Oktober 1868) ist ein internationales Abkommen, das den Schiffsverkehr auf dem Rhein regelt.

Die Grundsätze des Vertrages sind

  • eine freie Schifffahrt
  • die Gleichbehandlung der Schiffer und Flotten
  • die Freistellung von Schifffahrtsabgaben
  • eine vereinfachte Zollabfertigung
  • eine Verpflichtung der Anliegerstaaten zur Instandhaltung des Rheins
  • eine Vereinheitlichung der Schiffssicherheits- und Schiffsverkehrsvorschriften
  • eine einheitliche Gerichtsbarkeit für Schifffahrtsangelegenheiten und die Einrichtung von Rheinschifffahrtsgerichten
  • die Einrichtung einer Kommission zur Überwachung dieser Grundsätze

Geschichte

Die freie Schifffahrt wurde erstmals im Westfälischen Frieden 1648 geregelt, konnte sich in der Praxis aber nicht durchsetzen. 1815 forderte die Schlussakte des Wiener Kongresses die Schifffahrtsfreiheit für internationale Gewässer und für den Rhein die Einrichtung einer Kommission. Diese Zentralkommission für die Rheinschiffahrt tagte erstmals 1816 in Mainz. Am 31. März 1831 vereinbarte man die „Mainzer Akte“. 1861 wurde die Kommission nach Mannheim verlegt. Am 17. Oktober 1868 wurde die Mannheimer Akte von Baden, Bayern, Frankreich, Hessen, den Niederlanden und Preußen unterzeichnet, die in ihren Grundsätzen bis heute gültig ist. 1919 änderte der Versailler Vertrag mit Artikel 355 die Mannheimer Akte: der Sitz der Kommission wurde 1920 nach Straßburg verlegt. 1963 bestätigte ein Abkommen die Grundsätze der Mannheimer Akte (in Kraft gesetzt 1967) und die Schweiz wurde Signatarstaat.

Zu den Nachfolgestaaten der Unterzeichner der Rheinschiffahrtsakte siehe →Rheinanliegerstaat

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