- Ritterhaus
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Das Ritterhaus (Riddarhuset) ist seit 1626 in Schweden und in Finnland der Name der öffentlichen Körperschaft des Adels, die durch die Ritterhausordnung des Königs Gustav II. Adolf geschaffen wurde. Das Ritterhaus war in Schweden bis 1865 und in Finnland bis 1906 eine besondere Kammer im Ständereichstag bzw. im Landtag der entsprechenden Länder. Dem schwedischen Ritterhaus stand der Landmarschall (schwedisch: Lantmarskalk) vor, der aufgrund dieser Stellung auch Vorsitzender des Ständereichstags war.
Heute (2004) befassen sich beide Ritterhäuser mit adelsrechtlichen Fragen und mit der Verwaltung des Vermögens der beiden ehemaligen Kammern und der Austeilung von Mitteln aus Fonds und Donationen, die dem Ritterhaus als Körperschaft im Laufe der Jahrhunderte testamentarisch überlassen wurden
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