- Rollgeld
-
Unter Rollgeld (Hausfracht) versteht man die Beförderungskosten vom Lieferer bis zum Versandbahnhof, sowie die Beförderungskosten vom Bestimmungsbahnhof (Empfangsstation) bis zum Käufer. Zur Unterscheidung spricht man auch vom Rollgeld I für die Transportkosten bis zum Versandbahnhof, wohingegen die Lieferkosten von der Empfangsstation zum Käufer Rollgeld II genannt werden. Die Unterscheidung ist insofern wichtig, als bei bestimmten Lieferklauseln das Rollgeld zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt wird. Bei der Lieferklausel "frachtfrei" (=Verkäufer trägt die Transportkosten bis zum Bestimmungsbahnhof) trägt der Verkäufer beispielsweise das Rollgeld I, und der Käufer muss das Rollgeld II bezahlen.
Wikimedia Foundation.