- Bezugskosten
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Bezugskosten sind die Kosten, die beim Bezug von Waren anfallen. Dazu zählen in erster Linie die
- Transportkosten (Fracht und Rollgeld), sowie andere
- Auslagen aber natürlich auch
- Zölle, die beim etwaigen Import anfallen.
- Transportversicherung muss auch hinzugerechnet werden.
Bezugskosten sind im Einstandspreis immer enthalten, im Einkaufspreis hingegen können sie auch nicht angegeben sein, da dieser sich auch rein auf den Listenpreis des Verkäufers beziehen kann.
Aufwandsorientiertes Verfahren der Buchungen
Bezugkosten müssen wie folgt gebucht werden
- Aufwandskonto Warenbezug
- zuzüglich Vorsteuer
- an Geldkonto oder Verbindlichkeiten
Korrekturbuchungen erfolgen Netto mit
- Bestandskonto an das jeweilige Bestandsunterkonto.
Bestandsorientiertes Verfahren
Bezugskosten werden direkt den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen netto zugerechnet, es erfolgt keine Buchung in einem Aufwandskonto, denn sie sind nach § 255 Handelsgesetzbuch (Drittes Buch: Bilanzrichtliniengesetz) dann aktivierungspflichtig, wenn sie als Einzelkosten direkt einem Produkt oder Vorgang zugeordnet werden können.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Siehe auch
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