- Rudolf Christoph von Holzschuher
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Freiherr Rudolph Christoph Karl Sigmund von Holzschuher zu Harrlach und Thalheim-Aschbach (* 22. Januar 1777 in Nürnberg; † 20. Juli 1861 in Nürnberg) war ein geachteter Jurist und Politiker.
Leben und Wirken
Rudolf Christoph von Holzschuher, aus dem alten Patriziergeschlecht der Holzschuher von Harrlach, geboren in der damaligen freien Reichsstadt Nürnberg, studierte in den Universitäten Altdorf und Jena Rechtswissenschaften und widmete sich dann in seiner Vaterstadt der Advokatur. Er wurde 1802 zum Syndikus und 1805 zum Ratskonsulenten ernannt.
Nach Ende der reichsstädtischen Zeit und dem Übergang Nürnbergs an das Königreich Bayern im Jahr 1806, bewirkte er die Erhebung der Nürnberger Staatsschuld zu einem integrierenden Teil der bayrischen Landesschulden, welche durch Gesetz vom 22. Juli 1819 zustande kam.
Seit 1825 wiederholt Landtagsabgeordneter, trat er mit Entschiedenheit für Mündlichkeit und Öffentlichkeit der Zivilrechtspflege ein, wovon auch sein Versuch vergleichender Gesetzeskritik des französischen mündlichen und gemeinen deutschen schriftlichen Zivilprozesses (Nürnberg 1831) Zeugnis ablegt.
Sein Hauptwerk, welches einen bleibenden Wert erlangt hat, ist: Theorie und Kasuistik des gemeinen Zivilrechts (Leipzig 1843-54, 3 Bde.; 2. Aufl. 1856-58; 3. Aufl., besorgt von Johannes Emil Kuntze, 1863-64).
Holzschuher war auch Anwalt des Johann Philipp Palm
Siehe auch
Weblinks
- Literatur von und über Rudolf Christoph von Holzschuher im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Eisenhart, August Ritter von: Holzschuher, Rudolf Sigmund Freiherr von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 13, Duncker & Humblot, Leipzig 1881, S. 32–34.
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