- Räumung (Polizei)
-
Eine Räumung ist bei der Polizei eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr, die sich sowohl auf Personen als auch auf Sachen beziehen kann.
Eine Räumung ist gemäß der Polizeidienstvorschrift 100 eine taktische Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Als Maßnahme im polizeirechtlichen Sinne beinhaltet sie die Platzverweisung oder das Ortsverbot, solange es die im Einzelfall bestehende Gefahr abzuwehren gilt. Bezogen auf Sachen kann es sich um Sicherstellungen oder ein Verbringen von Sachen aus dem Gefahrenraum, gemessen an der jeweiligen Generalklausel der Länder messen.
Beispiele:
- Eine Bombe wird von Passanten entdeckt. Jetzt räumt die herbeigerufene Polizei das Gebiet. Dabei bringen die Ordnungshüter die Menschen in Sicherheit.
- Das Spezialeinsatzkommando der Polizei plant einen Zugriff, wobei die Polizeikräfte das Gebiet so weit räumen, dass niemand in Gefahr ist oder die Einsatzkräfte behindert.
Siehe auch
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Polizeiliches Handeln
- Polizei- und Ordnungsrecht (Deutschland)
Wikimedia Foundation.