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Als Schienenpersonennahverkehr (abgekürzt SPNV) werden in Deutschland die Verkehrsleistungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen im Nahverkehr wie der RegionalExpress, die RegionalBahn oder die S-Bahn bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Die gesetzliche Grundlage für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland ist das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG). Es „dient der Gewährleistung eines sicheren Betriebs der Eisenbahn und eines attraktiven Verkehrsangebotes auf der Schiene sowie der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs auf der Schiene beim Erbringen von Verkehrsleistungen und dem Betrieb von Eisenbahninfrastrukturen.“
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist nach § 2 Abs. 5 des AEG die „allgemein zugängliche Beförderung von Personen in Zügen, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.“
Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für inländische, mehrheitlich im Besitz des Bundes befindliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen und für inländische, mehrheitlich im Besitz des Bundes befindliche Eisenbahnverkehrsunternehmen und in Deutschland operierende ausländische Eisenbahnverkehrsunternehmen, ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Bonn, für alle Übrigen die Länder.
Andere Länder
Für die Schweiz existiert keine genaue Entsprechung zum Begriff Schienenpersonennahverkehr. Die Zuggattungen Regio, RegioExpress und S-Bahn gehören dort zum Regionalverkehr.
Siehe auch
- Liste der SPNV-Stationen nach Bundesland
- Liste der SPNV-Linien nach Bundesland
- Öffentlicher Personennahverkehr
Weblinks
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