- Eisenbahnverkehrsunternehmen
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Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ist ein Rechtsbegriff aus dem europäischen Eisenbahnrecht, der durch nationale Gesetze konkretisiert wird. Namentlich im
- deutschen Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) vom 27. Dezember 1993;
- schweizerischen Eisenbahngesetz (EBG) vom 20. Dezember 1957 in der ab 1. Januar 2010 gültigen Fassung.
Danach sind Eisenbahnen öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen) oder eine Eisenbahninfrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen nach deutschen AEG, Infrastrukturbetreiberinnen nach schweizerischen EBG).
EVU verkehren auf den Schienenwegen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), sofern sie nicht selbst auch deren Funktion haben. Das europäische Recht sieht vor, dass sich dieser Netzzugang auch auf Infrastrukturen in anderen Ländern erstrecken kann. Dafür ist aber im betreffenden Land eine Sicherheitsbescheinigung erforderlich.
In Deutschland gibt es mittlerweile 365 EVU (Stand: Juni 2008). Neben den DB-AG-eigenen EVU sind in den letzten Jahren immer mehr so genannte „Dritte“ (Nichtbundeseigene Eisenbahnen) auf dem Schienennetz der DB Netz und anderen EIU unterwegs. Hauptsächlich im Nahverkehr und im Güterverkehr gewinnen die Dritten immer mehr Marktanteile gegenüber der Deutschen Bahn.
In der Schweiz existieren derzeit 39 Unternehmen, die eine Netzzugangsbewilligung besitzen und drei Unternehmen, die mit einer ausländischen Bewilligung Transitrechte beanspruchen. Weitere 44 EVU benötigen heute keine Netzzugangsbewilligung, da sie nur auf ihrer eigenen Infrastruktur verkehren.
Zulassungskriterien als EVU
- Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
- Fachkunde (Bestandene Prüfung als Eisenbahnbetriebsleiter)
- Finanzielle Leistungsfähigkeit (Jahresabschluss)
- Haftpflichtversicherung (Deckungssumme über 10,2 Mio Euro bzw, über 100 Mio. CHF je Schadensereignis)
Die Betriebserlaubnis (es wird zwischen Personen- und Güterverkehr unterschieden) wird in Deutschland von der zuständigen Landesbehörde erteilt und ist für jeweils 15 Jahre gültig. In der Schweiz erteilt das Bundesamt für Verkehr die Netzzugangsbewilligung, die für jeweils 10 Jahre gültig sind.
Die EIU, auf dessen Infrastruktur gefahren werden soll, haben zusätzliche Zugangsbedingungen für ihr jeweiliges Schienennetz, die in den jeweilig gültigen Geschäftsbedingungen nachgelesen werden können.
Siehe auch
Weblinks
- EVU-Verzeichnisse auf den Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes
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