Allgemeine Grundausbildung

Allgemeine Grundausbildung
Panzergrenadiere im Alarmposten während der AGA

Die Allgemeine Grundausbildung (AGA) der Deutschen Bundeswehr soll den Rekruten die Grundlagen militärischer Fertigkeiten vermitteln. Dazu gehören in erster Linie eine Schieß- und Gefechtsausbildung, das Erlernen militärischer Umgangsformen (Formaldienst), die Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit sowie die Vermittlung theoretischer Kenntnisse (Rechte und Pflichten eines Soldaten). Die AGA erstreckt sich über die ersten drei Monate der Wehrdienstzeit und wird von den entsprechenden Kompanien durchgeführt.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt der Allgemeinen Grundausbildung

Die AGA befasst sich unter anderem mit:

Verlauf

Mit erfolgter Musterung und Zustellung des Einzugsbescheids hat sich der Rekrut zum ersten Werktag des ersten Dienstmonats, in Ausnahmefällen (direkt folgender Feiertag oder Wochenende) auch einige Tage später, in seiner neuen Dienststelle zu melden. Dort werden zunächst persönliche Daten und weitere Angaben wie Bankverbindung, vorhandene Führerscheine etc. erfasst und zu den Akten genommen. Der Soldat wird einem Zug zugeordnet und bekommt eine Stube zugeteilt. Zusätzlich erhält er eine Abfassung verschiedener Gesetze (Grundgesetz, Soldatengesetz, Wehrpflichtgesetz u. Ä.), Bettwäsche, Kleiderbügel und ein Schloss für seinen Spind, sofern er kein eigenes besitzt.

Mit der Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis wird der Soldat entsprechend seiner Vorbildung zumeist zum untersten Dienstgrad seiner Truppengattung ernannt. Diese sind u.a. Schütze, Flieger, Matrose. Siehe dazu Dienstgrad.

In der ersten Woche lernt der Rekrut erste Grundsätze des soldatischen Alltags, so z. B. das korrekte Antreten und Marschieren (Formaldienst), die verschiedenen Dienstgrade oder das richtige Melden an einen Vorgesetzten, z. B. beim Betreten der Stube. Eine nochmalige ärztliche Untersuchung prüft seine Wehrtauglichkeit. Es erfolgt die Einkleidung und Ausstattung mit Ausrüstung sowie die Ausgabe seines Truppenausweises und seiner Erkennungsmarke. Geprägt sind die ersten Wochen von viel Unterricht im Unterrichtsraum/Hörsaal (U-Raum), u. a. über Gelände- und Waffenkunde, rechtliche Belange oder finanzielle Angelegenheiten. Im weiteren Verlauf der Allgemeinen Grundausbildung bekommen die praktischen Ausbildungsanteile ein höheres Gewicht.

Entsprechend dem Ausbildungsstand kann durch den Einheitsführer befohlen werden, dass die Ausbildung auch am ersten Wochenende fortgesetzt wird. Höhepunkt des ersten Monats ist der Gefechtsdienst (der sog. "Gelände- oder Grüntag"), bei dem der Rekrut das erste Mal in Kampfausrüstung auf einem Standortübungsplatz die verschiedenen Bewegungsarten im Gelände lernt, Tarnung anlegt und ein Zweimannzelt errichtet. In der Regel übernachten die Rekruten in den ersten Wochen noch nicht außerhalb der Kaserne.

Die Ausbildungswochen der Grundausbildung beinhalten meist einen bestimmten Schwerpunkt, wie die Wachausbildung, in der der Soldat über seine Befugnisse als Wach- und Sicherungssoldat ausgebildet wird und lernt, Fahrzeuge und Personen anzuhalten, zu überprüfen und ggf. festzuhalten oder in welcher Situation er Schusswaffen gebrauchen darf bzw. muss. Ein anderer Schwerpunkt ist die Ausbildung zum Einsatzersthelfer A, eine Weiterentwicklung der bisherigen Ausbildung zum Helfer im Sanitätsdienst. In dieser lernt der Rekrut unter anderem mit Schussverletzungen umzugehen oder Brüche zu schienen und dies unter Gefechtsbedingungen anzuwenden. Die einsatzorientierten Ausbildungsinhalte erweitern die vormals 24-stündige Ausbildung auf 30 Stunden.[1]

Schwerpunkt einer der ersten Ausbildungswochen ist die Handhabung von verschiedenen Handwaffen der Bundeswehr und Schießen auf einer Standortschießanlage (StOSchAnl). Nicht wenige Rekruten erhalten dabei ihre erste Auszeichnung, die Schützenschnur der Bundeswehr.

Neben Ausbildungen in der Kaserne wird der Rekrut mehrere Tage zusammenhängend im Gelände verbringen. Diese Übungslager, vor allem „Biwaks“ genannt, dienen dazu, dem Soldaten das Verhalten im Gelände näherzubringen. Dazu gehört das Anlegen von Stellungen und Alarmposten, das Verteidigen aus Alarmstellungen, das Zurechtfinden im Gelände, u. a. mit Karte und Kompass, die Tätigkeiten als Melder, das Verhalten bei Nacht und weitere Ausbildungsinhalte. In Verbindung zu diesen Biwaks werden Märsche durchgeführt, die sich bis zu zwanzig Kilometer erstrecken können. Selten werden in der AGA Orientierungsmärsche durchgeführt, bei denen der Soldat auf sich allein gestellt den Weg zu bestimmten Punkten finden muss.

Außerdem steht Sport auf dem Dienstplan des Soldaten. Der Basis-Fitness-Test (BFT), der zu Beginn und Ende der AGA durchgeführt wird, soll dem Soldaten zeigen, wie sich die Ausbildung auf seine allgemeine Leistungsfähigkeit ausgewirkt hat. Neben dem obligatorischen Lauftraining können je nach Möglichkeit auch Kraft- oder Ballsportarten durchgeführt werden. Im Rahmen der sog. „Military Fitness“ gehört das Überwinden der Hindernisbahn zum Sportprogramm, wo vor allem die Holzwand, auch als Eskaladierwand bezeichnet, zum Stolperstein für die Rekruten werden kann.

Gelöbnis von Rekruten der Streitkräftebasis

Höhepunkt der Grundausbildung ist neben der Rekrutenbesichtigung das feierliche Gelöbnis, das entweder in der Kaserne selbst oder auch in der Öffentlichkeit, wie auf Marktplätzen oder größeren Freiflächen, stattfindet. Dabei ist oftmals die ganze Familie anwesend und es ist dem Rekruten gestattet, den Tag mit ihr zu verbringen. Auf das Gelöbnis bereitet der Formaldienst vor, bei dem das korrekte Marschieren im Gleichschritt exerziert wird und der Verlauf des Gelöbnisses mehrmals geprobt wird. Trotz dieser Vorbereitung gibt es immer wieder Rekruten, die vor allem an heißen Tagen dem langen Stillstehen nicht gewachsen sind.

Es gibt die Möglichkeit, das Gelöbnis zu verweigern. Soldaten, die davon Gebrauch machen, müssen damit rechnen, dass sie während ihrer Dienstzeit nicht befördert werden und ihnen nach Abschluss der Grundausbildung keine sensiblen Aufgaben zugewiesen werden. Sollten Soldaten z. B. aufgrund einer Erkrankung nicht am Gelöbnis teilnehmen können, wird das Gelöbnis zu einem späteren Zeitpunkt meist im Dienstzimmer des zuständigen Disziplinarvorgesetzten nachgeholt und von ihm abgenommen.

Den Abschluss der Allgemeinen Grundausbildung bildet die Rekrutenbesichtigung, die je nach den Festlegungen des Kompaniechefs unterschiedlich ausfallen kann. Meist verlegt er die Kompanie für mehrere Tage ins Gelände, wo der Rekrut alle gelernten Fähigkeiten letztlich unter Beweis stellen muss. Angefangen beim Aufbau des Platzes der Gruppe über verschiedene Aufgaben wie das Behandeln eines verletzten Kameraden, muss er korrektes soldatisches Verhalten beweisen. Seltener werden auch kleine Kampfhandlungen geführt, z. B. das Überfallen von Fahrzeugen oder feindlichen Gruppen, auch Meldebahnen sind sehr beliebt. Generell entscheidet das Ergebnis der Rekrutenbesichtigung nicht allein darüber, ob die AGA bestanden wurde oder nicht.

Kann man die Grundausbildung nicht bestehen?

Tatsächlich ist es möglich, dass man die Grundausbildung wiederholen muss, weil man wesentliche Ausbildungsinhalte verpasst hat. Krankheit ist dabei keine Entschuldigung. Es ist allerdings unerheblich, wie lange man in der AGA tatsächlich anwesend war, man muss lediglich bestimmte Ausbildungen nachweisen. Die Allgemeine Grundausbildung schließt mit der Zuerkennung der ATN „Sicherungs- und Wachsoldat Streitkräfte (SK)“ ab. Diese Zuerkennung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • erfolgreiche Teilnahme an der Sanitätsausbildung „Einsatzersthelfer A“
  • erfolgreiche Teilnahme an der Allgemeinen Wachausbildung
  • Erfüllen bestimmter Schulschießübungen mit Gewehr (G36-S-5) und Pistole (P-S-2)
  • erfolgreiche Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung (Praktische Prüfung der Grundausbildung)

Die Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung setzt eine Ausbildung in den entsprechenden Ausbildungsgebieten voraus.

Wenn man wegen Krankheit Ausbildungen verpasst hat, werden die wichtigen Ausbildungsinhalte teilweise in der letzten Woche wiederholt und für die Soldaten angeboten, die davon etwas verpasst haben. Bei Nichtbestehen oder Nichtteilnahme an der Wachausbildung muss das nicht heißen, dass die gesamte AGA wiederholt wird. Je nach Absprache mit der aufnehmenden Stammeinheit werden diese Soldaten versetzt und müssen dann im nächsten Quartal die entsprechenden Ausbildungen dort nachholen.

Auf der anderen Seite gibt es durchaus Soldaten, die als Gefreiter ausscheiden und neun Monate lang in der Grundausbildung waren. Für die weitere Ausbildung als Zeitsoldat ist eine bestandene AGA jedoch Voraussetzung; sie kann von Zeitsoldaten einmal wiederholt werden.

Letztendlich liegt es im Ermessen des Einheitsführers, ob die Grundausbildung wiederholt wird.

Dienstpostenausbildung

An die AGA schließt sich die Dienstpostenausbildung (DpA) oder Einweisungswoche Mannschaften (EWM) an. Das Erlernen von truppengattungsspezifischen Fertigkeiten steht im Vordergrund.

Beispiele:

  • Ausbildung als Fahrer inklusive der Erwerb einer entsprechenden Fahrerlaubnis oder
  • Ausbildung zum Richtkanonier einer Panzerhaubitze.

Rekrutenkompanie

Eine Rekrutenkompanie der Bundeswehr führt ganzjährig die dreimonatige Allgemeine Grundausbildung durch. Es werden sowohl Wehrpflichtige als auch Soldaten auf Zeit ausgebildet. Die Rekrutenkompanien bilden nicht zwangsläufig Soldaten für die Bataillone aus, denen sie unterstellt sind.

Standorte

Heer

Das Heer hat bislang acht Rekrutenkompanien aufgestellt.

Nach Einnahme der im Oktober 2011 veröffentlichten neuen Struktur wird es im Heer folgende sechs Rekrutenkompanien geben:

Luftwaffe

Die Luftwaffe führt die Allgemeine Grundausbildung in einem Luftwaffenausbildungsregiment mit Stab in Roth durch. Dazu gehören folgende Standorte:

  • I./Luftwaffenausbildungsregiment in Mengen-Hohentengen
  • II./Luftwaffenausbildungsregiment in Roth
  • III./Luftwaffenausbildungsregiment in Germersheim (zusätzlich noch Ausbildungszentrum Grundlagenausbildung der Luftwaffe)
  • IV./Luftwaffenausbildungsregiment in Strausberg

Das Luftwaffenausbildungsregiment mit seinen vier Bataillonen wird aufgelöst. Zukünftig wird ein Luftwaffenausbildungsbataillon in Germersheim die Grundausbildung im Bereich der Luftwaffe übernehmen.

Literatur

  • Dieter Stockfisch: Der Reibert. Das Handbuch für den deutschen Soldaten Heer, Luftwaffe, Marine. Verlag Mittler & Sohn, Hamburg 2004, ISBN 3-8132-0820-6.
  • Karl Helmut Schnell, Sven Korwslühr: Taschenbuch Wehrausbildung. Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg u. a. 2005, ISBN 3-8029-6205-2.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Einsatzersthelfer A, auf Bundeswehr.de, abgerufen am 2. Mai 2010

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