- Stärke (Personal)
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(Personal-)Stärke wird im Personalwesen der Polizei, des Katastrophenschutzes und des Militärs als Synonym für die zahlenmäßige Größe der verplanten Kräfte genutzt. Sie dient der Einteilung von Personal in Einheiten oder auch deren (spezifischer) Einsatz. Die Stärke ist ein wichtiger Gesichtspunkt für die Taktik und somit - personell - Voraussetzung für die Durchführbarkeit einer Unternehmung (sogenannte Mindeststärke).
Inhaltsverzeichnis
Verwendung
Eine Stärke kann sich auf verschiedene Elemente stützen, beispielsweise auf einen Zeitpunkt, auf einen Einsatz, auf eine Größe (bis zur gesamten Organisation) oder auf einen bestimmten Raum.
Bei der Planung und Durchführung eines Einsatzes ist die Mindest- und die Reservestärke zu berücksichtigen. Beispiel aus dem Militärwesen: Wird bei einem Kampf die Mindeststärke unterschritten, so wird in der Regel der Rückzug oder das rasche Nachrücken benachbarter Kräfte befohlen.
Umsetzung
Die Erfassung der Stärke, beim Militär und bei geschlossenen Einheiten der Polizei in der Regel beim Antreten, erfolgt von der untersten Hierarchiestufe nach oben zur Führung, wo die Stärken gesammelt und ausgewertet werden. Die Führung entscheidet auch über die Frequenz der abzusetzenden Meldungen und über Ausnahmen bezüglich dieses Meldeweges.
Darstellung
Hierbei ist es üblich die personelle Stärke einer Organisationseinheit mit durch Schrägstrich getrennten Zahlengruppen anzugeben. Diese geben Aufschluss über die personelle Zusammensetzung der Einheit unterteilt
- beim Militär nach Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften,
- im Rettungsdienst und Katastrophenschutz nach Führern, Unterführern und Helfern.
Die letzte Zahl wird bei der schriftlichen Dokumentation unterstrichen und gibt die Gesamtstärke an (gesprochen: „Stärke: Zwo, Sieben, Vierundzwanzig - Gesamt: Dreiunddreißig.“)
Militär
In der militärischen Taktik ist die Kenntnis der Stärke der eigenen sowie der fremden Kräfte wie auch die Lage und die Bewaffnung von herausragender Bedeutung für einen Erfolg.
Bundeswehr
Die Bundeswehr unterscheidet bei der Angabe der Stärke zwischen Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften. Die Meldung ist u.a. nach Feuerpausen im Gefecht vonnöten, um die Zahl der Verluste (gefallene Soldaten und Verwundete) festzustellen. Ferner müssen Ausfälle ersetzt werden, und es muss entschieden werden, ob die Kampfkraft weiterhin besteht, um den Auftrag fortzuführen.
In Stärke- und Ausstattungsnachweisungen (StAN) wird zwischen Friedensstärke und der Verteidigungsfallstärke im Mobilmachungsfall unterschieden.
Polizei
Bei der deutschen Polizei wird die Stärke nach der Angehörigkeit der Laufbahnen des mittleren (mPVD), gehobenen (gPVD) und höheren Dienstes (hPVD) aufgeschlüsselt. Die beispielhafte Stärke 114/9/1 bedeutet: 114 Angehörige des mPVD, 9 des gPVD und 1 des hPVD.
Jede deutsche Polizeidienststelle setzt zu Beginn des Tages eine Stärkemeldung an die vorgesetzte Dienststelle ab. Diese Lagemeldung dient als Grundlage für den Personaleinsatz und somit für die Taktik der Polizei. Sie ist ferner zur Bewältigung polizeilicher Lagen von erheblicher Bedeutung.
Die Personalstärke richtet sich nach dem geplanten Kräfteansatz (benötigte Kräfte und deren Zusammensetzung) sowie organisatorisch zusätzlich aus dem Stellenplan.
Katastrophenschutz
In allen im Katastrophenschutz bzw. im Zivilschutz mitwirkenden Organisationen erfolgt die Stärkemeldung in Anlehnung an die Stärkemeldung der NATO.
Feuerwehr
- Siehe Feuerwehreinheit
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