- BArtSchV
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Basisdaten Titel: Verordnung zum Schutz wild lebender
Tier- und PflanzenartenKurztitel: Bundesartenschutzverordnung Abkürzung: BArtSchV Art: Rechtsverordnung des Bundes Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Umweltrecht FNA: 791-1-4 Ursprüngliche Fassung vom: 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. ...) Inkrafttreten am: Letzte Neufassung vom: 16. Februar 2005
(BGBl. I S. 2005, 258)Inkrafttreten der
Neufassung am:25. Februar 2005 Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) wurde zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten erstmals am 19. Dezember 1986 erlassen.
Sie ist eine auf Grund des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erlassene Rechtsverordnung, die den Artenschutz einer EG-Verordnung von 1984, durch die in allen EG-Mitgliedsstaaten das Washingtoner Artenschutzabkommen in Kraft gesetzt wurde, erweitert und verschärft.
Die geltende Fassung der Bundesartenschutzverordnung stammt vom 16. Februar 2005 und wurde als Artikel 1 der "Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften" erlassen.
Die Liste der geschützten Pflanzen und Tiere findet sich in der Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung. Sie ist nicht zu verwechseln mit den vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen Roten Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
Weblinks
- Text der Bundesartenschutzverordnung
- Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung
- Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
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