Samtschaft

Samtschaft

Samtschaft, eine Begriffsprägung von Ferdinand Tönnies[1], bezeichnet in der Soziologie formal nicht organisierte Großgruppierungen von Akteuren mit gemeinsamen, prägenden Merkmalen. Samtschaften können jedoch über formal organisierte Einheiten (Verbände) verfügen. Beispiele wären etwa die Sorben, die Protestanten, die Strafgefangenen [2], die Jugend [3].

Quellen

  1. Ferdinand Tönnies, Kap. Soziale Samtschaften. In: Einführung in die Soziologie, 2. Auflage, Enke, Stuttgart 1981 (Erstausgabe 1931), S. 81-95, ISBN 3-432-85602-4
  2. Otthein Rammstedt: Samtschaft. In: Werner Fuchs-Heinritz, Eva Barlösius (Hrsg.): Lexikon zur Soziologie, 4. Auflage, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, S. 569, ISBN 978-3-531-15573-9
  3. Klaus-Jürgen Scherer: „... ein organisatorischer Bestandteil des Gesellschaftssystems: Die Samtschaft ist ein Mittelding zwischen Verhätnis und Korporation. In: Jugend und soziale Bewegung. Zur politischen Soziologie der bewegten Jugend in Deutschland. Leske + Budrich, Opladen 1988, S. 38, ISBN 3-8100-0701-3.

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