- Sargbestattung
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Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Leichnams in einem Grab in der Erde. (Im Prinzip sind auch Urnenbeisetzungen Erdbestattungen, da auch hier die Asche in der Erde beigesetzt wird, aber werden mit diesem Begriff in der Regel nicht gemeint.) Eine religiös motivierte Erdbestattung wird als Beerdigung bezeichnet und leitet sich aus der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungform her.
Deutsche Bestattungsvorschriften schreiben für die Bestattung einer Leiche in der Erde die Verwendung eines Sarges vor. Die beispielsweise im Islam übliche Bestattung nur in einem Tuch ist normalerweise nicht gestattet.
Für die Erdbestattung gibt es zahlreiche weitere Vorschriften. Dies betrifft vor allem die Tiefe, in der der Sarg mindestens zu liegen hat. Weiter gibt es vorgeschriebene Mindestruhezeiten, die örtlich recht unterschiedlich sein können, je nach Bodenbeschaffenheit. Durch diese Ruhezeiten ist eine ausreichende Verwesung des Leichnams gewährleistet, bevor eine Grabstelle wiederbelegt wird. Eine unterirdische Bestattung in Grüften wird in der Regel ebenfalls nicht gestattet, da hier die Verwesung zu langsam voranschreitet.
Im Christentum ist die Erdbestattung von Beginn an die übliche Form gewesen. Allerdings galt das nicht für weltliche und geistliche Würdenträger und Adlige. In Zeiten, in denen diese noch in Gruften bestattet wurden, wurde ein Sarg in der Familiengruft neben den anderen gesetzt, auch Beisetzung genannt. Erst im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde das Abweichen von der Erdbestattung langsam auch unter Christen gebräuchlich, allerdings in Form einer Feuerbestattung, nachdem diese zunächst vor allem von Freidenkern propagiert worden war.
Bei entsprechender Beschaffenheit der Erde (tonhaltig oder sonstwie luftundurchlässig) kann es zur Bildung sog. Wachsleichen kommen. Hierbei verwest der Körper nicht.
Regelungen
Die Erdbestattung ist ein Ritual, bei dem bestimmte Verhaltensweisen und Prozesse üblicherweise ohne notwendige Absprachen eingehalten werden. Diese unterscheiden sich je nach Religion und Land zum Teil erheblich.
Erdbestattungen müssen in Deutschland innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod und können frühestens 48 Stunden nach dem Tod durchgeführt werden. Dies verträgt sich z. B. nicht mit den islamischen Sitten, wonach ein Verstorbener stets am nächsten Tag begraben wird. Siehe Islam und deutsche Friedhöfe
Bestattungen in Deutschland sind Sache der Bundesländer. Hier gibt es einzelne Bestattungsgesetze, die unter anderem auch die Bestattungszeiten regeln.
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