Wahlgrab

Wahlgrab
Zur Bestattung vorbereitete Gruft

Das Grab ist die Begräbnisstätte für verstorbene Lebewesen. Es ist der Ort auf den sich der Totenkult der Kulturen bezieht.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Schon die frühen Menschen haben ihre Toten in verschiedener Form gewürdigt. Die Bestattungskultur und auch Grabmalgestaltung (Sepulkralkultur) bieten dem Archäologen Hinweise auf die vergangenen Kulturen, Spuren von Bestattungen finden sich schon in der Kulturschicht der Neandertaler. In der Kulturgeschichte des Menschen diente eine Erdgrube zur Lagerung der sterblichen Überreste. Mesolithische Bestattungen wurden offenbar auch in Muschelabfallhaufen (Køkkenmøddinger)vorgenommen. Teilweise sind Gräber die reichsten und vielfältigsten Zeugnisse von Kulturen. So wurden sie zum wichtigen Gegenstand der archäologischen Forschung.

Ein Grab ist die geschlossene, unterirdische teilweise auch unterseeische Stätte oder der Hohlraum, der teilweise mit weiteren gleichen Objekten als Friedhof angelegt ist. Die Ausgestaltung solcher Stätten ist sehr unterschiedlich. Als Depot für tote Körper, für Knochen in Ossarien oder für Totenasche in Urnen sind sie oberirdisch meist markiert. Die verbliebenen Überreste des Toten können unterirdisch, aber auch oberirdisch gelagert sein. Soweit der ganze Körper vorhanden ist erfolgte die Lagerung auch in geordneter Ausrichtung. Tote wurden auch in kulturabhängigen Bedingungen gelagert, Stammesfürsten wurden in edlerer Umgebung aufbewahrt, bei seefahrenden Völkern dienten die Boote der Aufbewahrung.

Manche Kulturen der Vorzeit legten Männer- und Frauengräber in getrennten Stätten an. Die Cillin genannten Friedhöfe in Irland blieben ungetauft verstorbenen Kindern vorbehalten.

Höhlen

Zu den ältesten Plätzen, an denen menschliche Skelette gefunden wurden, zählen Höhlen. Der Begriff Höhlengräber (als älteste gilt die 60.000 Jahre alte Kebarahöhle, Israel) ist jedoch in Bezug auf eine echte Grablege falsch, da nur wenige Plätze dafür genutzt wurden. Später dienten auch künstlich geschaffene (artifizielle) Höhlen als Bewahrungsort für menschliche Überreste, die in vielen Fällen jedoch geopfert waren.

In Myra (Lykien) und Fethiye (in der heutigen Türkei) finden sich noch historische Felsengräber aus lykischer Zeit.

Erdgräber

Gräber sind zunächst nur als Körpergräber später auch als Brandgräber gefunden worden. Das älteste erhaltene Grab (Qafzeh, Israel) ist etwa 100.000 Jahre alt. Die Blickrichtung der Bestatteten in frühen Kulturen ist in der Regel einheitlich nach einer Himmelsrichtung orientiert.

Im Judentum wird aus religiösen Gründen nur das Körpergrab, das nach dem Glauben die Auferstehung ermöglicht, praktiziert. Das Grab wird außerhalb der Stadt angelegt weil Tote als unrein gelten. Dieser Tradition folgte das Christentum zunächst. Die Übernahme der in Mitteleuropa bereits seit der Bandkeramik bekannten Feuerbestattung und des Urnengrabes wurde aber erst mit dem 20. Jahrhundert aufgenommen. Mit der Praxis der Heiligenverehrung wurden die Gräber des Klerus und der Laien ins Zentrum der Siedlung, in den Bereich in und um die Kirche verlagert. Ihre Anordnung erfolgte gemäß dem gesellschaftlichen Status. Im 18. und 19. Jahrhundert erfolgte die Verlagerung der Gräber aus Gründen der Hygiene auf Friedhöfe an die Peripherie der Gemeinden.

Abgrenzung

Felsengräber in Myra

Nicht jeder tote Körper gehört zu einem regulär Verstorbenen. So wurden Menschenopfer in Höhlen, Kultbauten, Megalithgräbern, Erdwerksgräben oder in Tempeln und Mooren abgelagert. Knochen fanden sich zumeist weder im anatomischen oder Individualverband, noch gehörten sie zu kompletten Skeletten (Schädelseparation). In nordischen Megalithanlagen ist kein Skelett aus der Zeit der Trichterbecherkultur vollständig, exkarniert eingebrachte Knochen sind dort die Regel. Bei der nachfolgenden Schnurkeramik sind Skelette, die in lithischen Anlagen gefunden werden vollständiger, aber nicht selten zerteilt. In multikulturell nachgenutzten Totenhütten gibt das Nebeneinander von Knochenhaufen und Skelettteilen im anatomischen Verband zu widerstreitenden Deutungen Anlass. Die Summe der Geopferten übersteigt aber in keiner Kultur die 3-Prozent-Marke. Auch scheinbar reguläre Bestattungen von Tieren (Rinderopfer) verweisen darauf, dass bestattungsartige Niederlegungen durchaus Opfercharakter haben können.

Gräber in verschiedenen Kulturen

Die Gestaltung der Grablegung ist abhängig von der Kultur, von der Religion und auch von den lokal vorgefundenen Bedingungen. Grablegungen wurden auch nach der Art ihrer mitgegebenen Statussymbole benannt. So gibt es in Europa

Die Bestattung als so genannter Hocker gilt als die älteste. Der intakte Leichnam liegt gleichsam wie ein Embryo im Mutterleib. Diese Position wird als Rückkehr zu den Ursprüngen des Lebens gedeutet.

In einigen alten Kulturen wurden die Toten nicht eigentlich beerdigt. In Fällen harter Erde und wenig Holz, wie dies für Innerasien zutrifft, werden die Toten auf Bäume oder Türme gebracht. Hier werden sie aasfressenden Vögeln überlassen, wie bei den Zoroastikern üblich. Allgemein und zeremoniell gestaltet spricht man von Luftbestattungen, obwohl dieses Wort einem Bedeutungswandel unterliegt.

Feuer als Element der Überführung in den „Nachlebensbereich“ ist die Grundlage bei der Brand- und Feuerbestattung. In heutigen Gesellschaften steht dabei eher der Grundsatz der Hygiene im Vordergrund, indem die Leiche in „keimfreie“ Asche umgeformt wird.

Die Seminolen bestatteten ihre Toten in hohlen Bäumen. In diesen Baumgräbern kam es durch Verwesung zur Auflösung der Toten, was den Übergang in eine andere Lebensform darstellte.

Arten von Grabstätten

Vorbereitet für Sargbestattung in Erde

Die deutschen Friedhofssatzungen unterscheiden verschiedene Arten von Gräbern.

  • nach der Anzahl der Grabstellen: Einzelgrabstätten, Wahlgrabstätten
  • nach der Art der Bestattungsform: Urnengrabstätten, Erdgrabstätten, Grabkammersysteme aus Beton, Sondergrabstätten
  • nach der Art des Bestattungszieles: individuelle Grabstätten, anonyme Grabstätten, halbanonyme Grabstätten.

Die Ruhefrist ist in Friedhofssatzungen und Landesgesetzen festgelegt. Die Ruhefrist, die gegebenenfalls mit der Nutzungsfrist verbunden ist, richtet sich nach den regionalen Bedingungen in Bodenbeschaffenheit, Bestattungsgewohnheiten und örtlichen Voraussetzungen.

Begriffe

Der Begriff Gruft wird für die gemauerten oder ummauerten ober- oder unterirdischen Gräber genutzt. Größere Grabstätten sind die Mausoleen und die Grabkapellen. Besondere Formen von Grabstätten sind die Pyramiden, die besonders aus dem Tal der Könige in Ägypten bekannt sind. Die Form der Pyramide als besonders würdige Grabstätte fand in jüngerer Zeit auch Nachahmer. Beispielhaft steht hier die Erdpyramide die Fürst von Pückler für seine Gattin errichten ließ. Anzumerken sind als Grabstätten, wohl für Stammesfürsten, die steinzeitlichen Hünengräber in Norddeutschland.

Unter Grabmalen versteht man besondere Begräbnisstätten für Personen von besonderem Rang.

Sonderformen

In bestimmtem zeitlichen oder regionalen Zusammenhang wurden die Gebeine in Ossuarien gesammelt, den Beinhäusern, auch Karner genannt. Solche Anlagen finden sich in Tirol, in den Pariser Katakomben, in Nordböhmen oder auch im Alentejo.

Matrosengräber und Soldatenfriedhöfe in der Nähe von Schlachtfeldern sind als Sonderformen zu sehen..

Im Zuge von Katastrophen oder Kriegen werden Massengräber angelegt. Im Zuge von Massentötungen insbesondere unter Zivilisten sind sie Ergebnisse von Menschrechtsverletzungen. Beispiele hierfür sind die Massengräber aus den 1990er Jahren in den Nachfolgestaaten Jugoslawiens oder wie sie während des Zweiten Weltkrieges angelegt wurden.

Da in Deutschland und Österreich das Bestattungsrecht enge Grenzen setzt, ändern sich die Bestattungsgewohnheiten nur langsam. Entstehende Alternativen für das Grab auf einem pietätsgebundenen Friedhof sind der Beisatz in freigegebenen Waldstücken an den Baumwurzeln, auf Bergwiesen, die Ballonbestattung, die Seebestattung.

Siehe auch

Weblinks

Literatur

  • Philipe Aries: Geschichte des Todes. dtv, München 2005 (11. Aufl.) ISBN 3-423-30169-4

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