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Die Bundesopiumstelle (BOPST) gehört zum Geschäftsbereich des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Narcotics and Psychotropics) und Grundstoffen (Precursors). Grundlage des Handelns ist das Betäubungsmittelgesetz von 1981 (BtMG) und das Grundstoffüberwachungsgesetz von 1994 (GÜG).
Aufbau
Bei der Bundesopiumstelle handelt sich um die Abteilung 8 des BfArM, die in vier Fachgebiete gegliedert ist. Dort sind ungefähr 50 Mitarbeiter beschäftigt. Jedes Fachgebiet wird jeweils von einem Pharmazeuten geleitet.
Aufgaben
- Erteilung von Erlaubnissen zur Teilnahme am Betäubungsmittel- und/oder Grundstoffverkehr
- Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs bei den Erlaubnisinhabern (Hersteller, Händler, Importeure, Exporteure, Anbauer und wissenschaftliche Einrichtungen) durch Prüfung der Meldungen nach §18 BtMG bzw. §18 GÜG und Inspektionen der Betriebsstätten und Lagerräume
- Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen für Betäubungsmittel und Grundstoffe
- Anfertigung, Ausgabe und Auswertung der zur Verschreibung von Betäubungsmitteln vorgeschriebenen amtlichen Formblätter (Betäubungsmittelrezepte/ -anforderungsscheine)
- Führen des Substitutionsregisters nach § 5a BtMVV
- Erteilung von Betäubungsmittel-Nummernbescheiden für Apotheken und tierärztliche Hausapotheken
- Nationale Kontaktstelle für die Durchführung des Ratsbeschlusses der Europäischen Union über die Übermittlung von Proben kontrollierter Stoffe, gemäß Bekanntmachung vom 9. Dezember 2002 (BGBl. I S. 26345)
- Verwaltungsdienststelle im Sinne der internationalen Suchtstoffübereinkommen von 1961, 1971 und 1988: Meldungen an den Internationalen Suchtstoffkontrollrat über den nationalen Verbrauch von Betäubungsmitteln für medizinische und wissenschaftliche Zwecke sowie Meldungen an die Europäische Kommission über Art und Umfang des grenzüberschreitenden Verkehrs bzw. den Grundstoffverkehr
Weblinks
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