- Schleuse (Begriffsklärung)
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Das Wort Schleuse stammt aus dem spätlat. exclusa "Damm, Wehr" zu lat. excludere "ausschließen, abweisen, hindern" und bezeichnet:
- eine Einrichtung zum Übergang zwischen zwei hermetisch abgegrenzten Bereichen
- ein Bauwerk zum Heben und Senken von Schiffen, siehe Schiffsschleuse
- eine Vorrichtung zum Ausgleich von Druckunterschieden oder aus Hygienegründen (z. B. OP-Schleuse), siehe Luftschleuse
- ein Gerät zum Ausschleusen von Schüttgütern, siehe Zellenradschleuse
- eine Vorrichtung zum Molchen in Rohrleitungen
- einen Sicherheitsbereich zwischen zwei Räumen oder Abteilungen in Einrichtungen, beispielsweise auf Isolierstationen, siehe Vereinzelungsschleuse
- einen Fluss in Südthüringen, siehe Schleuse (Fluss)
- eine Leitung zur Entwässerung von Grundstücken und Straßen, siehe Straßenablauf
- einen Katheter, über den bei Bedarf andere Katheter oder Instrumente in einen Patienten zu medizinischen Zwecken eingeführt werden können (beispielsweise passagerer Herzschrittmacher, Zentraler Venenkatheter und die Arbeitssysteme bei der Herzkatheteruntersuchung)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. - eine Einrichtung zum Übergang zwischen zwei hermetisch abgegrenzten Bereichen
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