- Schluss
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Schluss bezeichnet:
- Beendigung (Strafrecht), wenn das Tatgeschehen seinen Abschluss gefunden hat
- Fazit, Resümee, eine wertende Zusammenfassung mit Schlussfolgerungen
- Syllogismus, eine Figur aus Prämissen und einer Schlussfolgerung
- Schluss (Literatur), in der Literatur das Ende eines Werks
- Ladenschluss, siehe Ladenöffnungszeit
- Schlussverkauf
- Schluss, Abschluss eines Chors in der Kirchenarchitektur
- Beweis (Logik), eine als richtig angesehene Ableitung von Behauptungen
- Schlussfolgerung (Konklusion), ein Begriff für verschiedene Sachverhalte
- Natürliches Schließen in der natürlichen Logik
- den Kurzschluss (Erdschluss, Körperschluss und andere) im Sinne einer unerwünschten elektrischen Verbindung
- den Kraft-, Form- oder Stoffschluss in der Verbindungstechnik
- im Eisenbahnwesen das Zugschlusssignal
im Sinne des Verbs Schließen
- Fallbasiertes Schließen, ein maschinelles Lernverfahren
- in der englischen Übersetzung Closing eine morphologische Basis-Operation in der digitalen Bildverarbeitung
Schlüsse bezeichnet:
- Schlussrechnung (österr.), der Dreisatz
Siehe auch:
Wiktionary: Schluss – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenDiese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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