- Schlägerei
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Eine Schlägerei ist eine gewalttätige Auseinandersetzung mindestens zweier Personen. In der Mehrzahl der Ereignisse schlagen sich Männer. Eine amerikanische Studie sieht darin einen Zusammenhang zwischen hormoneller Einstellung (Testosteron), juveniler Entwicklung[1] und der Gewaltanwendung bei Auseinandersetzungen.
Eine Schlägerei hat in der Regel eine Vorgeschichte. Oft spielt Ehre oder Stolz eine große Rolle. Des Weiteren erhöht in diesem Zusammenhang häufig Alkoholkonsum die entsprechende Gewaltbereitschaft. Mit zunehmender Teilnehmerzahl wird eine Schlägerei oft auch als Massenschlägerei bezeichnet.
Historische Beispiele für die Bedeutung der Schlägerei sind in der Entwicklung der organisatorischen Gliederungen der NSDAP zu erkennen sowie dem „Saal-Schutz“, der SA usw. Damit wurde die Schlägerei als Instrument der politischen Machtausübung auf der Straße institutionalisiert und durch Tolerierung des Staates abseits der geltenden Rechtsordnung scheinbar legalisiert.
Eine Schlägerei kann in Deutschland strafrechtlich nach § 222 des Strafgesetzbuches (Fahrlässige Tötung), § 223 StGB (Körperverletzung) und § 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) relevant sein. Wenn mindestens drei Personen beteiligt sind und aus der Schlägerei eine schwere Körperverletzung oder der Tod eines Menschen resultiert, ist oft § 231 StGB (Beteiligung an einer Schlägerei) einschlägig.
Einzelnachweise
Weblinks
Commons: Schlägereien – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Besondere Strafrechtslehre
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