Schlägerei

Schlägerei
Schlägerei unter Betrunkenen

Eine Schlägerei ist eine gewalttätige Auseinandersetzung mindestens zweier Personen. In der Mehrzahl der Ereignisse schlagen sich Männer. Eine amerikanische Studie sieht darin einen Zusammenhang zwischen hormoneller Einstellung (Testosteron), juveniler Entwicklung[1] und der Gewaltanwendung bei Auseinandersetzungen.

Eine Schlägerei hat in der Regel eine Vorgeschichte. Oft spielt Ehre oder Stolz eine große Rolle. Des Weiteren erhöht in diesem Zusammenhang häufig Alkoholkonsum die entsprechende Gewaltbereitschaft. Mit zunehmender Teilnehmerzahl wird eine Schlägerei oft auch als Massenschlägerei bezeichnet.

Historische Beispiele für die Bedeutung der Schlägerei sind in der Entwicklung der organisatorischen Gliederungen der NSDAP zu erkennen sowie dem „Saal-Schutz“, der SA usw. Damit wurde die Schlägerei als Instrument der politischen Machtausübung auf der Straße institutionalisiert und durch Tolerierung des Staates abseits der geltenden Rechtsordnung scheinbar legalisiert.

Eine Schlägerei kann in Deutschland strafrechtlich nach § 222 des Strafgesetzbuches (Fahrlässige Tötung), § 223 StGB (Körperverletzung) und § 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) relevant sein. Wenn mindestens drei Personen beteiligt sind und aus der Schlägerei eine schwere Körperverletzung oder der Tod eines Menschen resultiert, ist oft § 231 StGB (Beteiligung an einer Schlägerei) einschlägig.

Einzelnachweise

  1. Schlaegertyp und Y-Chromosom

Weblinks

 Commons: Schlägereien – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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  • Schlägerei — (Raufhandel), s. Körperverletzung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schlägerei — die Schlägerei, en (Aufbaustufe) gewalttätige Auseinandersetzung von zwei oder mehreren Personen Synonyme: Prügelei, Keilerei (ugs.), Klopperei (ugs.) Beispiel: Das Handgemenge artete schnell in eine Schlägerei aus. Kollokation: jmdn. zu einer… …   Extremes Deutsch

  • Schlägerei — Klopperei; Prügelei; Rauferei; Keilerei (umgangssprachlich) * * * Schlä|ge|rei [ʃlɛ:gə rai̮], die; , en: heftige, oft brutale tätliche Auseinandersetzung zwischen zwei oder mehreren Personen: in eine Schlägerei verwickelt werden; es kam zu einer… …   Universal-Lexikon

  • Schlägerei — 1. Schlägerei muss sein, wozu wär sie sonst erfunden. – Simrock, 9057. 2. Zu einer Schlägerei kommt man immer zu früh. Böhm.: Přijd radĕji pozdĕ na hody, než záhy k svárům. (Čelakovsky, 259.) Il.: Bolje je doci kasno na gosbu, nego zaran na kavgu …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Schlägerei — Balgerei, Handgemenge, Prügelei, Rauferei; (ugs.): Gerangel, Keilerei, Klopperei, Rangelei; (ugs. abwertend): Hauerei; (veraltend): Holzerei. * * * Schlägerei,die:Prügelei·Handgemenge·Tätlichkeiten♦umg:Holzerei(landsch)♦salopp:Keilerei;auch⇨Raufer… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Schlägerei — Schlä·ge·rei die; , en; ein Streit, bei dem sich die Leute prügeln …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Schlägerei — Schlä|ge|rei …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Beteiligung an einer Schlägerei — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Beteiligung an einer Schlägerei (früher Raufhandel) ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts, der das Rechtsgut… …   Deutsch Wikipedia

  • Beteiligung an einer Schlägerei — Beteiligung an einer Schlägerei,   Gefährdungsdelikt (§ 231 StGB), nach dem mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer sich an einer Schlägerei (mindestens drei Personen) oder an einem von mehreren verübten… …   Universal-Lexikon

  • Käilereäi — Schlägerei …   Hunsrückisch-Hochdeutsch

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