Fahrlässige Tötung

Fahrlässige Tötung

Fahrlässige Tötung ist eine Straftat aus dem Bereich der Tötungsdelikte. Sie wird in den verschiedenen deutschsprachigen Ländern unterschiedlich bestraft.

Situation in Deutschland

Die fahrlässige Tötung ist eine Straftat, die nach § 222 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird. Die fahrlässige Tötung ist zu den Tötungsdelikten im engeren Sinn zu zählen.

Die entsprechende Rechtsnorm lautet:

§ 222 Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

§ 222 StGB)

Die fahrlässige Tötung gilt als das klassische Fahrlässigkeitsdelikt schlechthin. Die kriminogene Bedeutung der fahrlässigen Tötung ist eher gering, da sie vor allem eine Folge von Verkehrsunfällen ist.

Problematisch bei sämtlichen Fahrlässigkeitsdelikten ist die Beurteilung des Sorgfaltsmaßstabs des Täters. Es ist stets abzuwägen, ob die Sorgfaltspflichtverletzung dem Täter noch zurechenbar ist, um eine Strafbarkeit zu begründen. Tritt die fahrlässige Tötung in Zusammenhang mit einer anderen Straftat, wie der Körperverletzung, dem Raub, der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung oder bestimmten anderen Begehungsdelikten auf, so ist zu prüfen, ob nicht durch den Gefährdungszusammenhang zwischen der vorhergehenden vorsätzlichen Straftat und der fahrlässigen Tötung ein erfolgsqualifiziertes Delikt verwirklicht wurde, das als Rechtsfolge einen erhöhten Strafrahmen aufweist.

Situation in Österreich

Die fahrlässige Tötung ist in Österreich in § 80Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche StGB geregelt. § 80Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche StGB ist ein Erfolgs-Verursachungs-Delikt und schützt das Leben, aber nicht die Leibesfrucht.

Daneben besteht der qualifizierte Tatbestand der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen (§ 81Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche StGB) mit einer erhöhten Strafdrohung.

Schweiz

Die fahrlässige Tötung ist der Schweiz in Art. 117Vorlage:Art./Wartung/ch-Suche StGB geregelt.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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