6B

6B

6B steht für:


6b steht für:

  • § 6b BDSG, Paragraph des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes zur „Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optischelektronischen Einrichtungen“; siehe Videoüberwachung
  • § 6b EStG, Paragraph des deutschen Einkommensteuergesetzes zur „Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter“; siehe Verdeckte Einlage
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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