Schnellplan

Schnellplan

Der Schnellplan war ein am 13. August 1938 vom Reichsamt für Wirtschaftsausbau beschlossener deutscher Rüstungsplan. Er diente zur Vorbereitung des Zweiten Weltkrieges. In ihm wurde befohlen die Kapazitäten der Pulver-, Sprengstoff- und Kampfstoffproduktion auf die Höhe des maximalen Ausstosses des Ersten Weltkrieges zu erhöhen.

Inhaltsverzeichnis

Der Plan

Ausbauziele des Schnellplans
Bereich Ziel 1939 Ziel 1941 Max. 1. WK
Pulver 13.250 moto 16.700 moto 13.000 moto
Sprengstoff 13.600 moto 18.600 moto 14.000 moto
Kampfstoff 2.900 moto 7.500 moto 3.000 moto

Mit dem Schnellplan wurde die Kriegsbereitschaft der deutschen Industrie für den Herbst 1939 zugesichert. Der Schnellplan war der Bestandteil des Wehrwirtschaftlichen neuen Erzeugungsplanes (auch Krauchplan oder Carinhallplan genannt). Ausgearbeitet wurde der Schnellplan von Carl Krauch (Vorstandsmitglied der I.G. Farben). Neben Mineralöl, Kautschuk, Aluminium und Magnesium sollte vor allem die Produktion von Sprengstoff, Pulver und Kampfstoffen nicht nur sichergestellt, sondern auch erheblich gesteigert werden. Dem Historiker Dietrich Eichholtz zufolge lieferte dieses Dokument das Datum für Hitlers Entscheidung, den Zweiten Weltkrieg zu beginnen. Bis Ende 1939 erreichte das Deutsche Reich weder die vorgesehene volle Kriegsbereitschaft noch die angestrebte Autarkie.

Originaltext

„Mit dem Schnellplan ist nach Ansicht der beteiligten Stellen sowie der durchführenden Industrie die maximale Steigerungsmöglichkeit bis Herbst 1939 erschöpft.
Der Schnellplan ist im einzelnen abgeglichen und volle Übereinstimmung erzielt zwischen
OKW (Wstb), OKH (Wa A), Dr. Krauch.
Der vorliegende Schnellplan ist ab jetzt die gemeinsame Grundlage des weiteren Vorgehens aller beteiligten Stellen.
Bis Ende 1939 wird nach dem Schnellplan die Kapazität so weit erhöht, daß auf allen Gebieten praktisch die größte im Weltkrieg noch erzielte deutsche Erzeugungsmöglichkeit erreicht wird [...]
Die Durchführung des Schnellplans ist nur möglich, wenn ganz besondere (kriegsmäßige) Vollmachten der für die Durchführung verantwortlichen Stelle gegeben werden.“[1]

Weblinks

Siehe auch

Fußnoten

  1. Dietrich Eichholtz, Wolfgang Schumann: Anatomie des Krieges. Neue Dokumente über die Rolle des deutschen Monopolkapitals bei der Vorbereitung und Durchführung des Zweiten Weltkrieges. Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin (Ost) 1969, S. 188 f.

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