- Scholle (Grund)
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Die Scholle ist im Ackerbau eine nur noch in der Agrargeschichte des deutschsprachigen Raums verwendete Bezeichnung für den eigenen oder gepachteten Grundbesitz eines Bauern.
Bis ins 19. Jahrhundert wurde auch in rechtlichen Texten damit ganz allgemein der Teil des bewirtschafteten Landes eines Bauern benannt, der ihm pflanzliche Erträge (Feldfrüchte) brachte. Der Bauer war verpflichtet, bei seinem gepachteten Grund zu wohnen, er hatte, zumindest in der Theorie, keine Möglichkeit, sich in einem anderen Gebiet niederzulassen (zum Beispiel um einem anderen Grundherrn Untertan zu sein, oder gar frei), und war ohne Widerspruchsrecht den Spann- und Frondiensten des Herrn ausgeliefert (Schollenzwang, Schollengebundenheit). Die Schollenbindung verpflichtete aber auch den Grundherrn, dieser konnte den Grund nur mitsamt der darauf angesiedelten Bauern an einen anderen Grundherrn verkaufen; ein Verkauf nur der Bauern oder nur des Landes war unzulässig. In der Praxis wurde die Schollengebundenheit jedoch je nach ökonomischen Gegebenheiten mehr oder minder streng ausgelegt - so war es durchaus Usus, Leibeigene von anderen Herrschern zu kaufen oder gar zu rauben, während auf der anderen Seite die Nachkommen ansässiger Bauern durch Mangel an Arbeitsplätzen teilweise gezwungen waren, auszuwandern.[1]
Nach der Bauernbefreiung infolge von Aufklärung und den Auswirkungen der Französischen Revolution kam im 19. Jahrhundert der Begriff der Scholle aus der Mode, und blieb nur in romantischen Liedern erhalten. Die Blut-und-Boden-Ideologie des Nationalsozialismus verwendete den Begriff verstärkt im politischen und übertragenen Sinn, allerdings ohne dass er im landwirtschaftlichen Alltag wieder üblich geworden wäre.
Die Erdscholle, Ackerscholle oder kurz Scholle ist eigentlich ein großes Erdstück, das durch den Pflug auf einem Acker aufgeworfen wurde.
Der Begriff wird auch veraltet als Metapher für Heimat gebraucht.[2]
Einzelnachweise
Kategorien:- Agrargeschichte
- Rechtsgeschichte der Frühen Neuzeit
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