- Schutzhaftlagerführer
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Der Schutzhaftlagerführer leitete in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern die Abteilung Schutzhaftlager (auch: Häftlingslager). Die Abteilung „Schutzhaftlager“ war eine der fünf Abteilungen (Abteilung I: Kommandantur-Stab, Abteilung II: Politische Abteilung, Abteilung III: Schutzhaftlager, Abteilung IV: Standortverwaltung, Abteilung V: Sanitätswesen), die in den Konzentrationslagern unterschiedliche lagerbezogene Aufgaben wahrnahmen. Als „Abteilung III“ war sie obligatorischer Bestandteil des Kommandanturstabes in den Konzentrationslagern. Dem Schutzhaftlagerführer unterstand die Leitung des eigentlichen Häftlingslagers im Konzentrationslager. Sein direkter Vorgesetzter war der Lagerkommandant, dem gegenüber er formal weisungsgebunden war. In der Praxis hatte der Schutzhaftlagerführer jedoch weitreichende Befugnisse bei der Leitung des Häftlingslagers. Neben der organisatorischen und praktischen Führung des Personals der Abteilung Schutzhaftlager oblag ihm die Überwachung und Einhaltung der Lagerordnung und auch die Beantragung offizieller Lagerstrafen und deren Genehmigung bei der Inspektion der Konzentrationslager vor der Durchführung der Strafen. Abhängig von der Größe des Konzentrationslagers gab es bis zu vier Schutzhaftlagerführer. Der erste Schutzhaftlagerführer als zentrale Instanz dieser Abteilung fungierte auch als Stellvertreter des Lagerkommandanten. Auf Seiten der Funktionshäftlinge war ihm der Lagerälteste direkt unterstellt.
Inhaltsverzeichnis
Rapportführer
Der Rapportführer war dem Schutzhaftlagerführer direkt unterstellt. Er fungierte als Bindeglied zwischen dem Lager und dem Schutzhaftlagerführer. Zudem oblag dem Rapportführer die tägliche Meldung des Häftlingsbestandes, die Leitung der Häftlingsschreibstube, die Einteilung der Blockführer sowie die Durchführung und Überwachung der Lagerstrafen.
Blockführer
Die Blockführer waren alltäglich im Lager zugegen und mit der Abhaltung von Appellen und Einteilung von Arbeitsgruppen beschäftigt. Sie waren für die ihnen zugeteilten Häftlingsblocks verantwortlich und sollten dort für Sauberkeit und Ordnung sorgen. In der Lagerpraxis verfügten sie über weitreichende Handlungskompetenzen. In einigen Lagern nahmen sie zudem zusätzlich die Position des Kommandoführers ein, die die ihnen zugeteilten Arbeitskommandos überwachten. Auf Seiten der Funktionshäftlinge war dem Blockführer der Blockälteste gegenüber verantwortlich.
Arbeitsdienstführer
Der Arbeitsdienstführer, später dem Arbeitseinsatzführer untergeordnet, war für die Organisation und Überwachung der gesamten Arbeitseinsätze von Häftlingen zuständig. Ihm oblag die Entscheidung, welche Häftlinge den einzelnen Arbeitskommandos zugeteilt wurden.
Kommandoführer
Dem Arbeitsführer war wiederum der Kommandoführer unterstellt, der für das ihm zugeteilte Arbeitskommando zuständig war. Auf Seiten der Funktionshäftlinge war dem Kommandoführer der Kapo beziehungsweise Vorarbeiter gegenüber verantwortlich. Als Abteilung Arbeitseinsatz war diese Abteilung ab Anfang der 1940er Jahre zeitweise eine eigenständige Abteilung innerhalb der Konzentrationslager.
Siehe auch
Literatur
- Karin Orth: Die Konzentrationslager-SS. dtv, München 2004, ISBN 3-423-34085-1.
- Wolfgang Kirsten: Das Konzentrationslager als Institution totalen Terrors. Centaurus, Pfaffenweiler 1992, ISBN 3-89085-649-7.
- Hermann Langbein: Menschen in Auschwitz. Frankfurt am Main, Berlin Wien, Ullstein-Verlag, 1980, ISBN 3-54833014-2.
- Eugen Kogon: Der SS-Staat. Das System der deutschen Konzentrationslager, Alber, München 1946, zuletzt: Heyne, München 1995, ISBN 3-453-02978-X
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