Schutzhandschuh

Schutzhandschuh

Schutzhandschuh (umgangssprachlich auch Arbeitshandschuh) ist eine Persönliche Schutzausrüstung. Der Begriff des einer gesetzlichen Regulierung und Normierung unterliegenden Schutzhandschuhes als Schutz gegen Gefährdungen steht dem umgangssprachlichen Begriff des „Arbeitshandschuhes“ gegenüber, der nicht zum Schutz gegen Gefährdungen bestimmt ist und als Schutz gegen Hautverschmutzungen z.B. bei der Gartenarbeit verwendet wird.

Bei Schutzhandschuhen unterscheidet man nach der Handschuhform und den geforderten Greifeigenschaften:

  1. Fausthandschuhe für grobe Arbeiten
  2. Dreifingerhandschuhe für grobe Arbeiten, die die Beweglichkeit bestimmter Finger erfordern
  3. Fünffingerhandschuhe für Arbeiten, die die Beweglichkeit aller Finger erfordern
PVC-Handschuh zum Schutz gegen Infektionen
Schutzhandschuh aus Leder/Textil-Kombination zum Schutz gegen mechanische Gefährdungen
Feuerwehrhandschuhe
Schutzhandschuhe für die Arbeit mit Kettensägen

Inhaltsverzeichnis

Schutzwirkung

Schutzhandschuhe bieten der Hand (bei Handschuhen mit Stulpen auch dem Unterarm) Schutz gegen:

  • mechanische Gefährdungen (Stich, Schnitt, Schlag, Abschürfung, Vibration)
  • thermische Gefährdungen (Hitze, Kälte, Schweißspritzer)
  • Gefährdungen durch Strahlung ( UV-Strahlung, Wärmestrahlung, Laserstrahlung, ionisierende Strahlung)
  • chemische Gefährdungen (Verätzung, Reizung, Vergiftung)
  • biologische Gefährdungen (Infektionen)
  • elektrische Gefährdungen (bei Arbeit unter Spannung)

Bei Einsatz von Schutzhandschuhen gegen chemische Gefährdungen ist zu beachten, dass viele Chemikalien durch den Schutzhandschuh nicht dauerhaft zurückgehalten werden, sondern ihn nach und nach „penetrieren “(durchdringen). Im ungünstigsten Fall wird das Handschuhmaterial nicht nur durchdrungen, sondern zerstört. Wie schnell dies geschieht, hängt von der Kombination von Handschuhmaterial und einwirkender Chemikalie ab. Die Hersteller von Schutzhandschuhen stellen dazu entsprechende Auswahltabellen zur Verfügung.

Kennzeichnung

Schutzhandschuhe sind gemäß der Europäischen Richtlinie für Persönliche Schutzausrüstung (89/686/EWG[1]) ebenso wie andere Persönliche Schutzausrüstung in drei Kategorien eingruppiert [2]. Handschuhe der ersten Kategorie sind für geringe Risiken zu verwenden. In diese Kategorie fallen einfach gebaute Handschuhe wie Garten- oder Spülhandschuhe. Schutzhandschuhe der zweiten Kategorie werden bei mittleren Risiken, die reparable Schäden verursachen, eingesetzt. Die komplex gebauten Handschuhe der dritten Kategorie werden im Umgang mit Chemikalien, Strahlung, Hitze > 100 °C und Kälte < 50 °C benutzt. Hier geht man davon aus, dass ein auftretender Schaden ohne Schutzhandschuhe irreversibel bzw. tödlich ist. Schutzhandschuhe der Kategorie III müssen neben der bereits bei Kategorie II-Produkten stattfindenden Baumusterprüfung eine mindestens 1 x jährlich stattfindende Qualitätsprüfung durch ein unabhängiges Prüfinstitut durchlaufen. Neben der Pflicht zum Beifügen einer Bedienungsanleitung (diese muss im deutschsprachigen Raum in deutscher Sprache verfasst sein) müssen Schutzhandschuhe je nach Kategorie fest definierte Kennzeichnungen aufweisen [3]. Dadurch ist ein Rückschluss auf die Kategorie I bis III möglich.

Schutzhandschuhe für den Einsatz in der Europäischen Union unterliegen mit Ausnahme von Handschuhen die gegen oberflächliche mechanische Verletzungen und jederzeit reversible chemische Einwirkungen einer Baumusterprüfpflicht, sofern sie nicht vollständig nach einer geltenden Einzelnorm hergestellt wurden.

Die Handschuhe sind oft auch mit einer Größenangabe versehen, Zahlenangaben richten sich nach dem Umfang der Hand auf Höhe der Fingerknöchel ohne Daumen. Die Größenangaben entsprechen den üblichen Handschuhgrößen.

Auswahl und Einsatz

Die Auswahl des geeigneten Schutzhandschuhes muss nach einer Risikobeurteilung erfolgen, die aufzeigt, gegen welche Gefährdungen er schützen muss und dies in welcher Kategorie. Daneben sind weitere Kriterien wichtig wie Tastvermögen, Griffigkeit oder Reinigbarkeit

Für zahlreiche Einsatzzwecke werden bereits spezielle Handschuhe angeboten.

Material

Je nach Zweck werden für Schutzhandschuhe verschiedene Materialien, oft auch in Kombination eingesetzt:

  • Kunststoffe (Nitrilkautschuk, Butylkautschuk, Neopren, Chloropren, Polyvinylchlorid oder Polyvinylalkohol. Kunststoffe kommen oft auch als Beschichtung von Textilhandschuhen zum Einsatz. Vollständig aus Kunststoff bestehnende Handschuhe sind feuchtigkeitsundurchlässig, sie neigen daher dazu durch Schweißbildung feucht zu werden, woraus bei dauerhaftem Einsatz Hautschädigungen entstehen können.
  • Textilien (als Schutz gegen thermische Gefährdungen, Schnitt (Kevlar, als Innenfutter oder Innenhandschuh zu Vermeidung der Schweißbildung, für den Rücken und Stulpen von Handschuhen gegen mechanische Gefährdungen)
  • Naturkautschuk (Latex), wegen der allergenen Wirkung oft durch Kunststoffe substituiert.
  • Leder (vor allem als Schutz gegen mechanische Gefährdungen und beim Schweißen)
  • Metalle (Kettenhandschuhe für die Fleischverarbeitung, Aluminiumbedampfung bei Hitzeschutzhandschuhen, Blei als Schutz gegen ionisierende Strahlung)
  • Mineral- und Glasfasern bei Hitzeschutzhandschuhen für hohe Temperaturen; früher kam hier auch Asbest zum Einsatz

Bereitstellung

Sind die Hände während der Arbeit möglichen Gefährdungen ausgesetzt, muss der Unternehmer in Deutschland dem Beschäftigten geeignete Schutzhandschuhe in ausreichender Zahl und in individuellen Größen zur Verfügung stellen. Die Beschäftigten verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Arbeitshandschuhe während der Arbeit einzusetzen.

Gesetze und Normen

In der Europäischen Region sind persönliche Schutzausrüstungen durch die PSA-Richtlinie (Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen) (89/686/EWG und Änderungen, zuletzt geändert durch Richtlinie 96/58/EG) reguliert. Diese ist in Deutschland durch die 8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz 8. GPSGV (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen) vom 6. Januar 2004 in Kraft gesetzt.

Die Anforderungen an in der EU verwendete Schutzhandschuhe sind in folgenden Normen definiert [4]:

  • EN 420 Allgemeine Anforderungen für Handschuhe
  • EN 374 Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen
  • EN 381.4 Schutzhandschuhe für die Benutzer handgeführter Kettensägen
  • EN 388 Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken
  • EN 407 Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken
  • EN 421 Schutzhandschuhe gegen ionisierende Strahlen einschließlich Kontamination und Bestrahlung.
  • EN 455 Medizinische Einmalschutzschuhe.
  • EN 511 Schutzhandschuhe gegen Kälte.
  • EN 659 Feuerwehrschutzhandschuhe
  • EN 1082 Schutzhandschuhe für den Umgang mit Handmessern
  • EN 10819 Schutzhandschuhe gegen Vibrationen
  • EN 60903 Isolierende Schutzhandschuhe für Arbeiten unter elektrischer Spannung.
  • in Vorbereitung: Schweißerschutzhandschuhe

Die Europäischen Handschuhnormen EN 388 (Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken) und EN 407 (Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken) unterteilen die Schutzhandschuhe hinsichtlich der Anforderungshöhe verschiedener Kriterien in Leistungsstufen (LS) - meist Leistungsklasse 1 bis 4. Beispiel für die Anforderung: Abriebfestigkeit, Schnittfestigkeit (Leistungsstufe 1 bis 5), Weiterreißfestigkeit, Durchstichfestigkeit, Brennverhalten, Kontaktwärme, Fingerfertigkeit.

Einzelnachweise

  1. Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen
  2. PSA-Kategorien
  3. EN 420 definiert die korrekte Kennzeichnung auf Schutzhandschuhen
  4. hug-technik.com

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