- Schwarzfahren
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Schwarzfahren (jiddish swarz (shvarts), „Armut“) ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für folgende Straftatbestände:
- Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, siehe Beförderungserschleichung und konkludentes Handeln
- Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis, siehe Fahren ohne Fahrerlaubnis
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