- Screenshot
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Unter einem Screenshot (engl. ['skriːnʃɔt]), einer Bildschirmkopie oder Bildschirmfotografie, früher auch Bildschirmabzug oder Hardcopy, versteht man in der EDV das Abspeichern oder die Ausgabe des aktuellen graphischen Bildschirminhalts als Rastergrafik. Die abgespeicherte Grafik selbst wird ebenfalls Screenshot oder Bildschirmfoto genannt. Das Abspeichern erfolgt typischerweise in eine Datei oder die Zwischenablage. Ein Screenshot kann aber auch direkt über einen angeschlossenen Drucker ausgegeben werden. Es handelt sich bei einem Screenshot also nicht um die Fotografie eines Bildschirms mittels einer Kamera, was auch möglich ist. Screenshots können allerdings Urheberrechtsprobleme aufwerfen. Eine beliebige Verwendung ist oft aus lizenzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Der Begriff Screenshot beschränkt sich dabei nicht nur auf die Bildschirmkopie eines Computers. Auch der Ausdruck der Anzeige eines Messgeräts (z. B. eines Oszilloskops oder eines Spektrumanalysators) bezeichnet man als Screenshot. Früher wurden solche Abbildungen tatsächlich durch Abfotographieren der Kathodenstrahlröhre erstellt. Dafür gab es spezielle Kamera-Halterungen, die gleichzeitig Streulicht abhielten.
Inhaltsverzeichnis
Nutzen für den Anwender
Screenshots werden eingesetzt:
- zur Fehlerdokumentation
- zum Kopieren von Bildern aus Programmen, die man anders nicht abspeichern kann
- zur einfachen Demonstration von Programmen, z. B. zur Werbung
- zur Hilfestellung bei der Benutzung von Programmen
- als Beweisbilder von erreichten Spielständen in Computerspielen, was jedoch relativ leicht zu fälschen ist
- zum pixel-genauen Abmessen von Größen, Abständen etc., besonders bei der Gestaltung von Programmoberflächen oder Webseiten
Erstellung
Die meisten Betriebssysteme bieten Möglichkeiten, Screenshots zu erstellen. Darüber hinaus enthalten auch viele primär zur Bildbearbeitung gedachte Programme, z. B. GIMP oder ImageMagick, Funktionen zum Erstellen von Screenshots.
Unter Windows sowie unter KDE und GNOME können Screenshots durch einfaches Drücken der Drucktaste (Druck, Print Screen, Print Scrn oder Prt Sc) erstellt werden. Bei manchen Notebooks, bei denen „Einfügen“ (Einfg) und „Druck“ mit derselben Taste belegt sind, muss vorher zusätzlich die Taste Fn gedrückt und gehalten werden. Dabei wird immer ein Abbild des gesamten Bildschirms in die Zwischenablage gelegt, von wo aus es dann in die meisten Bildverarbeitungsprogramme eingelesen werden kann (unter Windows beispielsweise Microsoft Paint öffnen und den zwischengespeicherten Screenshot mittels Klick auf die rechte Maustaste und „Einfügen“ oder mittels der Tastenkombination Strg-V ins Programm kopieren). Darüber hinaus kann man mit Hilfe der Tastenkombination Alt-Druck das gerade aktive Fenster als Grafik in die Zwischenablage legen, den gesamten Desktop hingegen mittels Strg-Druck.
Seit Windows Vista erleichtert das mitgelieferte Programm „Snipping Tool“ das Erstellen von Screenshots, da hiermit Teile des Bildschirms markiert und direkt als Bilddatei gespeichert werden können.[1]
Unter Mac OS X können Bildschirmfotos entweder durch expliziten Start des Programms Bildschirmfoto oder durch die Tastenkombination cmd-Shift-3 (gesamter Bildschirm) bzw. cmd-Shift-4 (rechteckiger Teil eines Bildschirms, mit der Maus „aufgezogen“) erzeugt werden. Drückt man nach cmd-Shift-4 die Leertaste, kann man ein einzelnes Fenster auswählen und „fotografieren“. Die Bilddateien werden standardmäßig als Bilddateien im PDF-Format (vor Version 10.4) oder PNG-Format (ab 10.4) auf dem Schreibtisch abgelegt; mit Hilfe von Zusatzprogrammen ist das Dateiformat auch wählbar. Alternativ kann man das Bildschirmfoto auch in die Zwischenablage kopieren; dies geschieht mit der Tastenkombination cmd-Shift-Ctrl-3 (gesamter Bildschirm) bzw. cmd-Shift-Ctrl-4 (Teil eines Bildschirms). Ab Mac OS X 10.5 „Leopard“ kann das zum Fotografieren ausgewählte Rechteck mit Hilfe der Umschalt-, der Leer- und der Alt-Taste verschoben oder in der Größe verändert werden. Die Bildschirmfoto-Funktionalität wird von Apple standardmäßig deaktiviert, sobald der DVD-Player läuft. Bei älteren Modellen der Mac-Tastaturen ist die Befehlstaste cmd als Apfel gekennzeichnet.
Software
Für die Erstellung von Screenshots können spezielle Programme verwendet werden, wie z. B. Irfanview, SnagIt, Greenshot, Simple Screenshot, Hypersnap, Screenshot Captor etc. Bei Windows 7 ist standardmäßig das Programm Snippingtool vorhanden. Diese Programme bieten oft auch andere Funktionen an, wie z. B. nur bestimmte Bereiche des Bildschirms aufzunehmen.
Wert als Beweismittel in Gerichtsverfahren
Das Landgericht Hamburg (8. Zivilkammer) äußerte sich in einem Verfahren der Sony BMG am 14. März 2008 (Aktenzeichen 308 O 76/07) zum Beweiswert selbstgefertigter Screenshots und hielt diese als Nachweis für das Vorhalten von Tonaufnahmen nicht für ausreichend („Die von der Firma proMedia GmbH selbst gefertigten Ausdrucke sind … kein geeignetes Beweismittel für die ordnungsgemäße Durchführung der Ermittlungen.“).[2]
Das Landgericht Frankenthal hat hingegen am 17. Februar 2009 (Aktenzeichen 6 O 312/08) einen Screenshot für einen ausreichenden Nachweis des abgebildeten Inhalts gehalten: „Zwar hat der Kläger mit Vorlage des Screenshots […] ausreichend nachgewiesen, dass die Beklagte […] bei eBay ein Damen-Tanktop mit der Bezeichnung […] angeboten hat.“[3] Der Kläger in diesem Verfahren unterlag nur, weil er für andere von ihm vorgebrachte Behauptungen beweisfällig geblieben war.
Druckproduktion
Screenshots liegen systembedingt als RGB-Daten vor. Bei der Umwandlung in CMYK für die Druckproduktion, etwa im Offsetdruck, sind einige Eigenheiten (Bildauflösung, Farbseparation und Schriftglättung, insbesondere das Subpixel-Rendering) zu beachten.[4]
Siehe auch
- Screencast – ein digitaler Film des Bildschirminhalts (Folge von Screenshots)
Weblinks
Commons: Screenshots – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienWiktionary: Screenshot – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenEinzelnachweise
- ↑ http://www.computerhilfen.de/info/windows-screenshot-so-macht-man-einen-bildschirmausdruck.html
- ↑ http://www.golem.de/0803/58526.html
- ↑ LG Frankenthal: Rote Karte für die Firma K & K Logistics / Markenrechtliche “Ed Hardy-Abmahnung”. In: Website der Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft. 28. Mai 2009, abgerufen am 10. Januar 2011.
- ↑ Screenshots in der Druckproduktion. Abgerufen am 4. Dezember 2010.
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