Landgericht Hamburg

Landgericht Hamburg
Strafjustizgebäude des Amts- und Landgerichts Hamburg

Das Landgericht Hamburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und das einzige Landgericht im Bezirk des in Hamburg ansässigen Hanseatischen Oberlandesgerichts. Aktuelle Präsidentin ist Sibylle Umlauf.

Inhaltsverzeichnis

Gerichtssitz und -bezirk

Sitz des Gerichts ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Der 755  km² große Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Stadtstaates mit rund 1.744.000 Einwohnern.

Gebäude

Das Gericht ist im Sievekingplatz 1 (Ziviljustizgebäude) und im Sievekingplatz 3 (Strafjustizgebäude) untergebracht. Das Ziviljustizgebäude, sein Anbau, das gegenüber liegende Strafjustizgebäude mit der angeschlossenen Untersuchungshaftanstalt am Holstenglacis und dem Oberlandesgericht bilden als Justizforum Hamburg ein denkmalgeschütztes Ensemble. Die Wirtschaftsstrafkammern befinden sich in einer Außenstelle in der City Nord.

Über- und nachgeordnete Gerichte

Dem Landgericht Hamburg ist das Hanseatische Oberlandesgericht übergeordnet. Nachgeordnet sind die Amtsgerichte Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, Amtsgericht Hamburg, St. Georg und Wandsbek.

Bekannte Verfahren

Zwischen 1963 und 1965 fanden vor dem Schwurgericht des LG Hamburg die Mariotti-Prozesse statt, bei denen die Angeklagte zunächst verurteilt und später freigesprochen wurde.

Im deutschsprachigen Internet erlangte das Landgericht Hamburg vor allem um die Jahrtausendwende einige Bekanntheit, da viele Betreiber von Webseiten sich mit einem Disclaimer pauschal vom Inhalt der von ihnen verlinkten externen Webseiten distanzierten und als Grund dafür ein Urteil des Landgerichtes Hamburg zitierten, das angeblich dieses Vorgehen als wirksame Distanzierung von rechtswidrigen verlinkten Inhalten anerkannt hatte. Das Gericht hatte aber nie dazu geraten, sondern im Gegenteil festgestellt, dass es bei der Verlinkung einer fremden Seite von der eigenen Website aus nicht ausreicht, zur wirksamen Distanzierung auf die Eigenverantwortung des Autors der verlinkten Seite hinzuweisen.[1]

Pressekammer

Am Landgericht Hamburg existiert eine ganze Reihe von Zivilkammern mit Spezialzuständigkeiten. Die für urheberrechtliche und (zusammen mit der Zivilkammer 25) für presserechtliche Streitsachen zuständige Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg unter ihrem Vorsitzenden Andreas Buske[2] ist bundesweit durch eine Rechtsprechung bekannt, die in einem auch unter Experten umstrittenen Maß den Vorrang des Persönlichkeitsrechts vor den Belangen der Presse- und Meinungsfreiheit betont und bei Internet-Veröffentlichungen sehr strenge urheberrechtliche Anforderungen stellt[3]. Aufgrund des Prinzips des Fliegenden Gerichtsstands wurden deshalb am Landgericht Hamburg oft[4] auch Fälle verhandelt, bei denen weder Kläger noch Beklagte einen Bezug zu Hamburg hatten.[5][6][7]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Urteil des Landgerichts Hamburg, Aktenzeichen 312 O 85/98
  2. Geschäftsverteilungsplan des LG Hamburg für 2010, S.52
  3. LG Hamburg: Googles Bildersuche ist urheberrechtswidrig. heise online, 14. Oktober 2008.
  4. Der fliegende Gerichtsstand. Jan-Philipp Hein, Kölner Stadtanzeiger, 23. Oktober 2007
  5. Gnadenlose Richter gefährden Web 2.0 in Deutschland. Konrad Lischka, Spiegel Online, 21. Juni 2007
  6. Das Ende des Interviews? Adrian Schimpf, Spiegel Online, 8. Mai 2008
  7. Journalistenfrust - Gerichtsurteile behindern Berichterstattung. Gita Datta, Josy Wübben, Manuskript zur NDR-Fernsehsendung Zapp, 27. Mai 2009

Weblinks

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