Sekretärin

Sekretärin

Sekretär ist die Bezeichnung für einen Büroberuf. Zumeist ist die Berufsbezeichnung (Ausbildungsberuf) „Kaufmännischer Angestellter“ oder auch „Bürokauffrau/-mann“; „Sekretär“ ist hingegen die Funktion, die jemand in der Organisation ausführt. Als Ersten Sekretär bezeichnet man Personen, die in einer Behörde weisungsberechtigt sind. Direktionssekretäre sind Beamte oder Angestellte, die direkt einem Behördenleiter oder einer Direktion unterstellt sind und diesen assistieren und meistens auch weisungsberechtigt sind.

In der Ausbildung zu kaufmännischen Angestellten bzw. Bürokaufleuten ist das Geschlechterverhältnis relativ ausgewogen, während anschließend hauptsächlich Frauen als Sekretärin arbeiten.

Inhaltsverzeichnis

Ausbildung in der DDR

Die Ausbildung zur „geprüften Sekretärin“ bezeichnete in der DDR ein verbindliches Qualifizierungsprogramm zum Erwerb des Befähigungsnachweises als Sekretärin, das mit Wirkung vom 1. Januar 1974 die bis dahin gültige Ausbildungsunterlage ablöste. Entsprechende Lehrgänge wurden an den Volkshochschulen und Betriebsakademien durchgeführt. Grundsätzliche Voraussetzungen zur Teilnahme waren ein Berufsabschluss als Facharbeiter für Schreibtechnik, als Wirtschafts- oder als Finanzkaufmann sowie der Nachweis von 140 Silben/Minute im Fach Stenografie und 250 Anschläge/Minute im Maschinenschreiben. Diese Ausbildung war insbesondere für bewährte Fachkräfte vorgesehen und richtete sich nach einer besonderen Prüfungsordnung. Die obligatorische Stundentafel sah 288 Unterrichtsstunden vor, im Regelfall während eines Jahres an 38 Unterrichtstagen zu absolvieren. Als Belegarbeit war ein vom delegierenden Betrieb vorzuschlagendes Thema zu bearbeiten. An schreibtechnischen Leistungen wurden 160 Silben/Minute und 300 Anschläge/Minute gefordert. Die volkswirtschaftliche Verantwortung für die inhaltliche Gestaltung der Sekretärinnenqualifizierung lag beim Institut für Aus- und Weiterbildung im Bauwesen.

Literatur

Siehe auch

Weblinks


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