Setzungsrecht

Setzungsrecht

Als Setzungsrecht bezeichnet man ein historisches, bei der Reederei vorkommendes Recht, wonach bei Differenzen in der Leitung der Reedereiangelegenheiten die Minderheit der Mitreeder sich der Ausführung der Majoritätsbeschlüsse entziehen kann.

Dieses geschieht dadurch, dass die Minorität das gemeinsame Schiff zu einem bestimmten Preis veranschlagt. Die Mehrheit der Reeder hat dann entweder das Schiff zu diesem Preis zu übernehmen und die Anteile der Minderheit nach eben diesem Preis auszuzahlen, oder sie muss das Schiff der Minderheit zu diesem Preis überlassen und derselben die entsprechenden Anteile auszahlen.

Seit der Einführung des deutschen Handelsgesetzbuchs durfte dieses Recht gesetzlich nur noch in Mecklenburg Anwendung finden, doch konnte es außerhalb dieses Staats für eine Reederei durch Vertrag gleichfalls begründet werden.


Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Setzungsrecht — Setzungsrecht, das aus dem Mittelalter nur noch in Mecklenburg Schwerin erhaltene Recht der Minderheit der durch einen Beschluß der Mehrheit überstimmten Reeder (s. d.), sich der Ausführung des Beschlusses dadurch zu entziehen, daß sie die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schiffspart — Die Partenreederei ist eine Gesellschaftsform des deutschen bzw. österreichischen Seehandelsrechts. Sie wird in beiden Fällen gesetzlich in § 489 HGB folgendermaßen definiert: (1) Wird von mehreren Personen ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes… …   Deutsch Wikipedia

  • Partenreederei — Die Partenreederei ist eine Gesellschaftsform des deutschen bzw. österreichischen Seehandelsrechts. Sie wird in beiden Fällen gesetzlich in § 489 HGB folgendermaßen definiert: (1) Wird von mehreren Personen ein ihnen gemeinschaftlich… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”