- Sicherstellungsauftrag
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Als Sicherstellungsauftrag nach § 72 SGB 5 bezeichnet man den staatlich erteilten Auftrag, die Versorgung der Bevölkerung mit Haus- und Fachärzten und einem ärztlichen Notdienst im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten.
Gegenwärtig (2008) obliegt diese Aufgabe den Krankenkassen, den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
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