Sozialgesetzbuch (Deutschland)

Sozialgesetzbuch (Deutschland)
SGB VI in der Ausgabe der Deutschen Rentenversicherung

Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB) ist die Kodifikation des Sozialrechts (im formellen Sinn). Im SGB sind die wesentlichen Bereiche dessen geregelt, was heute dem Sozialrecht zugerechnet wird; außerhalb des SGB bleiben insbesondere solche sozialrechtlichen Rechtsmaterien, die nur einen zeitlich oder personell beschränkten Anwendungsbereich haben.

1969 hat der Gesetzgeber mit der Konzeption einer Zusammenfassung von zahlreichen Einzelgesetzen zu einem zusammenhängenden Gesetzeswerk begonnen, die inzwischen sehr weit fortgeschritten ist. Das SGB enthält sowohl Regelungen über die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung, die früher in der Reichsversicherungsordnung kodifiziert waren, als auch über jene Teile des Sozialrechts, die nicht den Charakter einer Versicherung tragen, sondern als Leistungen staatlicher Fürsorge aus Steuermitteln finanziert werden.

Gliederung

Das Sozialgesetzbuch gliedert sich in bisher zwölf Bücher, die jeweils nur in sich mit fortlaufenden Paragraphen nummeriert sind und daher gesetzestechnisch als jeweils eigenständige Gesetze gelten


Gliederung
Buch Titel in Kraft seit Inhalt
SGB I Allgemeiner Teil 1. Januar 1976 enthält die grundlegende Programmatik des SGB sowie Definitions- und Verfahrensvorschriften
SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende 1. Januar 2005 enthält die Förderung (einschließlich finanzieller Förderung) von erwerbsfähigen Personen über 15 und unter 65 Jahren sowie deren Angehöriger, soweit diese über kein (ausreichendes) Arbeitseinkommen verfügen;
SGB III Arbeitsförderung 1. Januar 1998 betrifft die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA): (Arbeitsvermittlung und Leistungen bei Arbeitslosigkeit)
SGB IV Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung 1. Januar 1977 regelt neben dem Recht des Gesamtsozialversicherungsbeitrags sowie der Definitionen sozialversicherungsrechtlicher Grundbegriffe vor allem die Verfassung der Sozialversicherungsträger (Organisation, Sozialversicherungswahlen, Haushalts- und Rechnungswesen)
SGB V Gesetzliche Krankenversicherung 1. Januar 1989 betrifft Organisation, Versicherungspflicht und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sowie deren Rechtsbeziehungen zu weiteren Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker etc.).
SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung 1. Januar 1992 betrifft Organisation und Leistungen der Träger der Deutschen Rentenversicherung (Renten wegen Alters, Rente wegen Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrenten; Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sonstigen Rehabilitation).
SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung 1. Januar 1997 betrifft Organisation, Versicherungspflicht und Leistungen der gewerblichen und der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie der Unfallkassen der öffentlichen Hand für die Versicherungsfälle Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit.
SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe 3. Oktober 1990
(neue Bundesländer)
1. Januar 1991
(alte Bundesländer)
betrifft Angebote und Leistungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (insbes. Jugendämter) an anspruchsberechtigte bzw. hilfebedürftige Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern und junge Erwachsene.
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 1. Juli 2001 hat den Zweck, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Behinderte und von Behinderung bedrohter Menschen zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden bzw. entgegenzuwirken.
SGB X Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz 1. Januar 1981
1. Januar 1983
regelt das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren, den Schutz der Sozialdaten sowie die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander und ihre Rechtsbeziehungen zu Dritten.
SGB XI Pflegeversicherung 1. Januar 1995
SGB XII Sozialhilfe 1. Januar 2005

Als besondere Bestandteile des Sozialgesetzbuches gelten nach § 68 SGB I auch mehrere, derzeit noch in speziellen Gesetzen geregelte Bereiche. Diese sollen langfristig in das Sozialgesetzbuch eingeordnet werden:

Gesetz Regelungsbereich in Kraft seit
BAFöG Ausbildungsförderung 1. Juli 1971
BVG Kriegsopferversorgung 1. Oktober 1950
SVG Soldatenversorgung 1. April 1956
OEG Opferentschädigung 16. Mai 1976
WoGG Wohngeld 1. Januar 1971
BKGG Kindergeld 1. Januar 1996

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