- Sieben Stühle
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Siebenbürgisch-sächsische Stühle im 15. Jahrhundert[1] Hermannstädter Stuhl Schäßburger Stuhl Mühlbacher Stuhl Schenker Stuhl Leschkircher Stuhl Repser Stuhl Brooser Stuhl Reußmarkter Stuhl Mediascher Stuhl Schelker Stuhl Kronstädter Distrikt Bistritzer Distrikt Die Sieben Stühle bezeichnen zum einen ein historisches Gebiet auf dem Königsboden in Siebenbürgen, zum anderen die offiziellen Verwaltungseinheiten der Nationsuniversität der Siebenbürger Sachsen vom 13. bis ins späte 19. Jahrhundert.
Inhaltsverzeichnis
Namenserläuterung
Die in der Ansiedlungszeit der Siebenbürger Sachsen mitgereisten Adeligen, die sog. "Gräfen" – auf Latein comites – waren die ersten Beamten der Verwaltungseinheiten. Davon leitet sich (mutmaßlich) der in der lateinischen Amtssprache gebrauchte Begriff comitatus ab, der gleichbedeutend ist mit Stuhl, also einer Gebietskörperschaft.
Gliederung
Die Sieben Stühle bestanden aus dem Hauptstuhl Hermannstadt (Cybininum) und den Unterdistrikten Schäßburg (castrum Sches), Mühlbach (Muehlbach), Großschenk (Schenk), Reußmarkt (Ruzmargt) , Reps (Kozd), Leschkirch (Leuskyrch) und Broos (Waras). Die erste urkundliche Erwähnung findet sich in einer Schrift vom 14. Juli 1349, in der erstmals alle acht sogenannten Sieben Stühle - ein "Hauptstuhl" und sieben "Nebenstühle" - genannt werden.
Geographische Anordnung von Ost nach West:
Die Sieben Stühle bildeten eine 190 km lange aber relativ schmale erste Ansiedlungsregion der Siebenbürger Sachsen, die von Broos im Unterwald bis zu den Gemeinden am Homorodbach jenseits von Reps reichte. Sie ging an weniger Stellen über mehr als 30-40 km hinaus und spiegelt somit deutlich den Charakter eines Grenz-Vorlandes wider. Von dort aus wurde ab dem 13. Jahrhundert vermehrt Binnenkolonistation vor allem in das Gebiet der Zwei Stühle Mediasch und Schelken, ins Ziwschenkokelgebiet und ins Burzenland betrieben, so dass sich das zentrale Ansiedlungsgebiet immer weiter verbreiterte (in Nord-Richtung).
Aufgaben
Die Aufgaben der Stuhlverwaltungen waren:
- Die Erhebung von Steuern und (Sonder-)Abgaben - gemessen in Zahlhäusern oder Steuermarken
- Die Rechtsprechung laut Gewohnheitsrecht (Eygenlandrecht) der Siebenbürger Sachsen durch die Stuhlrichter, als direkte Vertreter des ungarischen Königs
- Sicherstellen der öffentlichen Ordnung
- Überwachung der Zünfte und Gewerbe
- Rekrutierung von Kriegsvolk im Bündnisfall und zur Selbstverteidigung
- Bewirtschaftung der Wälder
- Entsendung von Vertretern zu den Landtagen und zur Nationsuniversität
Einzelnachweise
- ↑ Nach Thomas Nägler - Așezarea sașilor în Tranilvania, București, Editura Kriterion, 1992
Quellen
- Gernot Nußbächer: Aus Urkunden und Chroniken - Beiträge zur siebenbürgischen Heimatkunde. Zweiter Band, Kriterion Verlag, Bukarest 1985
Weblinks
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