Skytracker

Skytracker

Der Begriff Himmelsstrahler oder englisch Skybeamer (bzw. Skytracker) bezeichnet einen besonders starken Projektionsscheinwerfer, der meist zu Werbezwecken, z. B. von Diskotheken, betrieben wird. Das Licht wird dabei nach oben in den Nachthimmel abgestrahlt, mitunter als besonders auffällige, rotierende Bündel von Lichtstrahlen. Die Wirkung kommt durch Streuung des Lichtes an Dunst und Wolken zustande.

Das Licht von Skybeamern kann oft bis zu 30 km weit beobachtet werden. Die Skybeamer werden meist mit elektrischen Leistungen von 1200 bis 7000 Watt angeboten. Zum Einsatz kommen meist Xenon-Kurzbogenlampen (ab 4000 Watt) oder Halogen-Metalldampflampen (bis 4000 Watt).

Skybeamer sind keine neue Erfindung. Bereits in den 1930er Jahren ließ Albert Speer bei großen Kundgebungen der NSDAP den Nachthimmel mit über 100 Flakscheinwerfern (Bogenlampen) erhellen. Die Gesamtheit aller Lichtsäulen bildete einen Lichtdom. Seit 1939 wurden Scheinwerfer auch zur Flugsicherheitsbefeuerung des unter Hochspannungspotential stehenden Sendemastes des Deutschlandsenders in Herzberg an der Elster eingesetzt. Hierfür wurden auf drei niederen Masten drei rotierende Scheinwerfer installiert, die mit ihrem nach oben gerichteten Lichtstrahl jeweils abwechselnd die linsenförmige Dachkapazität des Sendemastes beleuchteten. Man ersparte sich auf diese Weise eine aufwendig zu realisierende und schlecht zu wartende Flugsicherheitsbefeuerung.

Skybeamer sind umstritten, weil sie zur Lichtverschmutzung beitragen – durch ihren Einsatz werden die Beobachtungsmöglichkeiten von Sternwarten stark eingeschränkt. Darüber hinaus werden Lebewesen wie Zugvögel und nachtaktive Insekten stark beeinträchtigt. Auch Verkehrsteilnehmer können von dem Licht abgelenkt werden. Die Geräte werden meist ohne die dafür erforderliche baurechtliche Genehmigung betrieben. Der Protest von Amateurastronomen und Naturschützern hat dazu geführt, dass der Betrieb mehrerer Skybeamer in Deutschland behördlich untersagt wurde. Hierzu existieren mehrere Gerichtsurteile. Ende 2007 wird in einer Online-Petition beim Deutschen Bundestag u.a. ein Verbot von Skybeamern gefordert. Der Abschlusstermin für die Mitzeichnung datiert auf den 27. Dezember 2007.[1]

Die unter bestimmten klimatischen Bedingungen auftretenden scheibenartigen Reflexionen des Lichtes an den Wolkenunterseiten wurden schon von zahlreichen Menschen für UFOs gehalten, was in Einzelfällen zu Polizeieinsätzen führte.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss

Weblinks


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