Softwarefälscher

Softwarefälscher

Der Begriff Raubkopie wird für rechtswidrig hergestellte oder verbreitete Kopien verwendet. Der Begriff wurde in den letzten Jahren vor allem durch Kampagnen der Musikindustrie und Filmindustrie geprägt.

Inhaltsverzeichnis

Kritik am Begriff

Kritiker[1] merken an, der Begriff sei unverhältnismäßig, da er das unrechtmäßige Anfertigen einer Kopie mit dem Tatbestand eines Raubes gleichsetze[2][3]. Juristisch betrachtet ist ein Raub eine Straftat, bei der eine bewegliche Sache mittels Gewalt oder Androhung von Gewalt entwendet wird[4]. Beim Erstellen einer Kopie wird dementgegen dem Urheber weder das Original entzogen noch Gewalt angewendet oder angedroht.

Der Begriff „Schwarzkopie“ beschreibt eine unberechtigte Kopie weniger wertend[5]. Dieser orientiert sich sprachlich an Begriffen wie z. B. „Schwarzarbeit“, „Schwarzfahren“ oder „schwarz“ fernsehen.

Rechtslage

Im deutschen Urheberrechtsgesetz wird der Ausdruck „Raubkopie“ nicht verwendet. Stattdessen wird beschrieben, welche Rechte Urheber bei der Verwertung und Nutzer bei der Nutzung geschützter Werke haben.

Legale Privatkopien werden oft fälschlicherweise als „Raubkopien“ bezeichnet. Tatsächlich ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich, zum privaten Gebrauch mehrere Privatkopien anzufertigen und im privaten Umfeld zu verteilen, ohne dadurch ein Vergehen oder Verbrechen zu begehen. So kann eine Musik-CD legal kopiert werden, wenn kein Kopierschutz überwunden werden muss. Ist ein Kopierschutz vorhanden, kann er durch die (Re-)Digitalisierung einer (analog) abgespielten CD legal umgangen werden. Der entscheidende Aspekt ist, dass er umgangen und nicht etwa geknackt wird. Zum Ausgleich erhalten viele Urheber für jedes verkaufte leere Aufnahmemedium (z. B. für Kassetten, Rohlinge und Festplatten) und Geräte (z. B. CD-Brenner oder Fotokopierer) eine Gebühr, die von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA umverteilt wird [6].

In den Kinospots der Werbekampagne der Zukunft Kino Marketing GmbH [7]Raubkopierer sind Verbrecher“ wird zudem behauptet, Verstöße gegen das Urheberrecht seien Verbrechen, die mit 5 Jahren Haft bestraft werden könnten. Juristisch werden Urheberrechtsverletzungen jedoch als Vergehen und nicht als Verbrechen gesehen.

Statistik

Der Industrieverband Business Software Alliance (BSA) veröffentlicht einmal im Jahr die sogenannte „Piracy Study“, die die Verbreitung von illegalen Softwarekopien bestimmen soll und in den Medien regelmäßig zitiert wird. Insbesondere der errechnete Schaden und die Berechnungsgrundlage werden von Kritikern angezweifelt und für überzogen gehalten.

In dem Berechnungsverfahren[8] wird der „durchschnittliche Softwarebedarf“ eines PCs festgelegt und auf alle PCs hochgerechnet. Die Differenz zwischen der verkauften Software und dem angenommenen Bedarf eines PCs müssten, so die Studie, Schwarzkopien sein. Kritiker halten es hierbei für problematisch, dass die Studie freie und ältere Software nicht berücksichtigt. Wenn also ein Nutzer nicht jedes Jahr seinen gesamten Software-Bestand aktualisiert oder aber kostenlose Software verwendet, gehe dies in die Statistik als Nutzung illegaler Kopien ein (zum Vergleich: Im Internet laufen z.B. nur knapp 30 Prozent der Webserver mit unfreier Server-Software). Zudem werde bei der Schadensberechnung angenommen, dass jeder Nutzer, der eine Schwarzkopie erstellt, auch bereit gewesen wäre, das Geld für ein Original auszugeben, was aber insbesondere bei teurer Software unrealistisch sei.

Kritisiert wird weiterhin, dass der „Softwarebedarf“ von wenigen Ländern auf 80 Länder hochgerechnet werde. Dabei könne nicht davon ausgegangen werden, dass der „Softwarebedarf“ in jedem Land in gleicher Höhe zu erwarten sei. 2004 wurde ein Schaden von 32,7 Milliarden US-Dollar angenommen. 2007 soll der Schaden angeblich auf 48 Milliarden US-Dollar angewachsen sein.[9]

Eine grundlegende Kritik an der Hochrechnung der „Schäden durch Raubkopien“ richtet sich gegen die Verwendung der gleichen Zählmethode wie bei materiellen Gütern oder Gegenständen: Der Verkaufspreis wird mit der geschätzten Anzahl der Schwarzkopien multipliziert, digitalisierte Medieninhalte können aber mit einem sehr geringen oder ganz ohne Aufwand kopiert werden. Folglich ergebe sich als „Schaden“ bloß der eigentlich entgangene Gewinn ohne Materialkosten, wobei die angenommenen Verkaufszahlen nach wie vor fragwürdig sind.

Literatur

  • Artur Wandtke, Winfried Bullinger: Praxiskommentar zum Urheberrecht. 2. Aufl. C. H. Beck, 2006, ISBN 978-3-406-53423-2
  • Marcus von Welser, Alexander González: Marken- und Produktpiraterie, Strategien und Lösungsansätze zu ihrer Bekämpfung. Wiley-VCH, 2007, ISBN 3-527-50239-4
  • Jan Hachenberger: Intellektuelles Eigentum im Zeitalter von Digitalisierung und Internet. Eine ökonomische Analyse von Missbrauchskalkülen und Schutzstrategien. DUV Verlag, 2003, ISBN 3-824477-65-3
  • Hans Joachim Fuchs: Piraten, Fälscher und Kopierer, Strategien und Instrumente zum Schutz geistigen Eigentums in der Volksrepublik China. 2006, Gabler Verlag, 2003, ISBN 978-3-8349-0159-0
  • Jan Krömer, Evrim Sen: No Copy - Die Welt der digitalen Raubkopie. Tropen Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-932170-82-2 (Digitalisat)

Siehe auch

Weblinks

Quellen

  1. http://www.dobszay.ch/2007-06-15/raubkopie-als-unwort-des-jahres-urheberrecht-im-wandel/
  2. http://www.wdr.de/themen/computer/schiebwoche/2005/index_32.jhtml
  3. http://www.raubkopierer-sind-verbrecher.de/der-begriff-raubkopie.htm
  4. http://dejure.org/gesetze/StGB/249.html
  5. http://www.raubkopierer.info/erklaerung.php
  6. http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/13408
  7. http://www.hartabergerecht.de
  8. vgl. Krömer/Sen S.226ff, http://www.no-copy.org/statistiken-zum-verlieben.html
  9. http://www.heise.de/newsticker/Software-Verband-Software-Piraterie-weltweit-auf-Vormarsch--/meldung/107821
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