Solidaritätszuschlag (Deutschland)

Solidaritätszuschlag (Deutschland)

Der Solidaritätszuschlag (ugs. "Soli") ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer. Das Aufkommen steht allein dem Bund zu. Daher bedarf das Solidaritätszuschlaggesetz auch nicht der Zustimmung des Bundesrates (Art. 105 III GG). Darüber hinaus besteht ein Solidarpakt zwischen Ländern und Bund.

Der Solidaritätszuschlag beträgt derzeit 5,5 % der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer.

Inhaltsverzeichnis

Entwicklung

Die Einführung des Solidaritätszuschlags 1991 wurde nicht nur mit den Kosten der Wiedervereinigung begründet. Als Gründe wurden auch zusätzliche Kosten für den Golfkrieg (Operation Desert Storm) und seine Folgen sowie für eine Unterstützung der mittel-, ost- und südosteuropäischen Länder genannt.

Er wurde zunächst vom 1. Juli 1991 bis 30. Juni 1992 erhoben. Der Zuschlag betrug 7,5 % der Einkommen-/Körperschaftsteuer, berechnet wurden aber 3,75 %, da der Solidaritätszuschlag in jedem Jahr nur 6 Monate zu erheben war. 1993 und 1994 wurde der Solidaritätszuschlag ausgesetzt und 1995 wieder eingeführt. Er wird sowohl in West- als auch in Ostdeutschland erhoben. Von 1995 bis 1997 betrug der Zuschlag 7,5 %, seit 1998 5,5 %. Seit Jahren wird eine politische Diskussion geführt, ob der Solidaritätszuschlag abgeschafft werden soll.

Bemessung und Erhebung des Solidaritätszuschlages wird durch das Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) geregelt. Der Solidaritätszuschlag ist eine direkte Steuer und steht dem Bund zu (Bundessteuer). Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist die Einkommensteuer, die unter Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen festzusetzen wäre.

Kritik

Die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags wird schon seit vielen Jahren kontrovers diskutiert und beschäftigte die Gerichte. Der Bund der Steuerzahler hat 2006 das Bundesverfassungsgericht angerufen (Aktenzeichen 2 BvR - 1708/06). Mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. November 2006 wurden die Landesfinanzbehörden aufgefordert, Steuerfestsetzungen hinsichtlich des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 nur noch vorläufig vorzunehmen, bis das Bundesverfassungsgericht endgültig entschieden hat.[1] Mit Beschluss vom 11. Februar 2008 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Daher wird seit dem 14. Mai 2008 der Solidaritätszuschlag im Steuerbescheid nicht mehr vorläufig festgesetzt.[2]

Die Einnahmen sind nicht zweckgebunden und werden für alle anfallenden Ausgaben verwendet; Helmut Seitz äußerte daher auf Tagesschau.de, der Etikettenschwindel sei zu beenden, und spätestens mit Auslaufen des Solidarpaktes II müsse eine Alternative gefunden werden; gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Gesprächskreis Ost im Auftrag der Bundesregierung meinte er, der Unterschied sei ab 2020 nicht mehr an den neuen Bundesländern festzumachen, sondern an den strukturschwachen Gebieten Gesamtdeutschlands.[3]

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) schlug 2008 die kurzfristige Streichung des Solidaritätszuschlags vor, um die Konjunktur anzukurbeln und die Binnennachfrage zu stärken.[4]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. BMF-Schreiben zur vorläufigen Festsetzung
  2. BMF-Schreiben zur Aufhebung der vorläufigen Festsetzung
  3. Debatte um Abschaffung des Solidaritätszuschlags, "Die Diskussion läuft idiotisch" Tagesschau.de, 02.10.2007
  4. IW fordert Abschaffung des Solidaritätszuschlags"

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Deutschland: Kosten der deutschen Einheit —   Welche enormen Erblasten dem vereinigten Deutschland durch die Hinterlassenschaft der SED Diktatur auferlegt wurden, ist im Vereinigungsjahr 1990 zunächst nur von wenigen erkannt worden. Allerdings stellte sich sehr bald heraus, dass die… …   Universal-Lexikon

  • Solidaritätszuschlag — Der Solidaritätszuschlag (umgangssprachlich „Soli“) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer in Deutschland. Das Aufkommen steht allein dem Bund zu. Daher bedarf das Solidaritätszuschlaggesetz… …   Deutsch Wikipedia

  • Solidaritätszuschlag — So·li·da·ri·tä̲ts·zu·schlag der; nur Sg; eine (zusätzliche) Steuer in Deutschland, mit der die wirtschaftliche Entwicklung Ostdeutschlands nach der Wiedervereinigung gefördert werden soll …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Abgeltungsteuer (Deutschland) — Die Abgeltungsteuer ist in Deutschland eine Quellensteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne. Inhaltsverzeichnis 1 Einführung einer Abgeltungsteuer in Deutschland 2 Umfang der Abgeltungsteuer 2.1 Höhe der Abgeltungsteuer …   Deutsch Wikipedia

  • Zinsabschlagsteuer (Deutschland) — Die Kapitalertragsteuer (KapErtSt, KESt, KapESt oder auch KapSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Als Quellensteuer wird die Kapitalertragsteuer – wenn sie nicht als Abgeltungsteuer ausgestaltet ist – bei der Einkommensteuerveranlagung …   Deutsch Wikipedia

  • Zinssteuer (Deutschland) — Die Kapitalertragsteuer (KapErtSt, KESt, KapESt oder auch KapSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Als Quellensteuer wird die Kapitalertragsteuer – wenn sie nicht als Abgeltungsteuer ausgestaltet ist – bei der Einkommensteuerveranlagung …   Deutsch Wikipedia

  • Körperschaftsteuer (Deutschland) — Die Körperschaftsteuer (Abkürzung: KSt) ist die Steuer auf das Einkommen von inländischen juristischen Personen wie beispielsweise Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen. Sie beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens. Auf… …   Deutsch Wikipedia

  • Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland — Heutige Bundesrepublik Deutschland, darüber die nach 1948 geteilten Gebiete: • Bundesrep. Deutschl. (bis 1990), • Berlin (West) (→ Berlin Frage), • DDR (Beitritt 1990) und • Saarland (Beitritt 1957, → Saarstatut) Unter der Deutschen… …   Deutsch Wikipedia

  • Investmentsteuergesetz (Deutschland) — Basisdaten Titel: Investmentsteuergesetz Abkürzung: InvStG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • Wirtschaft in Deutschland — Dieser Artikel wurde aufgrund inhaltlicher Mängel auf der Qualitätssicherungsseite des Portals Wirtschaft eingetragen. Du kannst helfen, indem Du die inhaltlichen Mängel beseitigst oder Dich an der Diskussion beteiligst. Wirtschaft Deutschlands …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”