- Sorgfalt
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Sorgfalt ist das gründliche Vorgehen, wobei alle wesentliche Aspekte beachtet werden, z. B. alle Regeln der Kunst (Lege artis), der Stand der Technik oder der Stand der Wissenschaft. Das Gegenteil von Sorgfalt ist Fahrlässigkeit.
Inhaltsverzeichnis
Sorgfaltspflicht
Die Sorgfaltspflicht bezeichnet die Verpflichtung, sich umsichtig zu verhalten und der nötigen Sorgfalt Genüge zu tun. Der Zweck der Sorgfaltspflicht ist die Vermeidung unnötiger Risiken für andere und die verbindliche Haftung für Fahrlässigkeit.
Allgemeine rechtliche Sorgfalt
Wird die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet, so liegt im juristischen Sinne eine Fahrlässigkeit vor. Das deutsche BGB etwa definiert in § 277 eine Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten.[1]
Berufsethos
In einigen Geschäftsbereichen und Berufen – insbesondere bei Freien Berufen (Arzt, Rechtsanwalt, Architekt, u. Ä.) – gibt es eine festgelegte Verpflichtung, mit Sorgfalt vorzugehen. Diese Sorgfaltspflichten sind zumeist durch Standes- oder Selbstverpflichtungen (siehe auch Berufsethos) geregelt. Beispiele dafür sind:
- die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken in der Schweiz
- die gebotene Sorgfalt bei der Bewertung bzw. dem Kauf von Unternehmen (Due-Diligence-Prüfung)
- die Publizistische und journalistische Sorgfaltspflicht.
Schulzeugnisse
In Nordrhein-Westfalen gab es bis 2008 auf Schulzeugnissen als eine der sogenannten Kopfnoten eine Bewertung der Sorgfalt.[2]
Einzelnachweise
Kategorien:- Handlung und Verhalten
- Wertvorstellung
- Leistung (Pädagogik)
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