- Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken
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Die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 03) ist ein Verhaltenskodex der Kreditinstitute der Schweiz und behandelt Themen zum sorgfältigen Umgang mit anvertrauten Geldern.
Detailliert beschrieben ist zudem die Identifikationspflicht des Kunden und die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten an eingebrachten Vermögenswerten. Die VSB untersagt den Banken, den Kunden zur Kapitalflucht oder zur Steuerhinterziehung anzustiften.
Die VSB ist eine gemeinschaftliche Abmachung mit Vertragscharakter unter den Schweizer Banken. Die Zielsetzung der VSB ist das Ansehen des Bankenplatzes und das Vertrauen zu wahren. Verstösse gegen die VSB werden mit hohen Konventionalstrafen (bis 10.000.000 Franken) geahndet.
Die Sorgfaltspflicht zwingt Finanzinstitutionen, welche professionell und gegen Entgelt Vermögenswerte verwalten, Kundenaufträge nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
Die Einhaltung der VSB überwacht eine Aufsichtkommission, welche Strafen gegen verstossende Finanzinstitute spricht.
Die Sorgfaltspflicht greift in unter anderem in folgende Bankgeschäfte ein
Zahlungsverkehr
Mangelhafter Auftrag: Abweichung von Namen und Kontonummer des Begünstigten: Die Bank stellt sicher, dass der Zahlungsauftrag inhaltlich korrekt und plausibel ist.
Mangelhafte Identifikation des Auftraggebers, gefälschte Unterschrift: Dabei sind keine graphologischen Kenntnisse seitens der Bankmitarbeiter nötig. Die Unterschrift darf als gültig gewertet werden, wenn der Vergleich mit blossem Auge mit dem hinterlegten Muster übereinstimmt.
Anlagegeschäfte Sorgfaltspflicht bei Treuhandgeschäften Der Bank obliegt die Pflicht, für den Kunden den Treuhandgeber sorgfältig auszuwählen, zu überwachen und den Kundenvorgaben entsprechend zu instruieren.
Sorgfaltspflicht für Effektenhändler Wertschriftenaufträge sind in preislicher, zeitlicher und quantitativer Hinsicht bestmöglich zu erfüllen.
Sorgfaltspflicht Geldwäscherei Besondere Abklärungen bei ungewöhnlichen Transaktionen.
Wirtschaftliche Berechtigung Strafgesetzbuch Stgb Art 305ter verpflichtet die Bank, die Identität des wirtschaftlich Berechtigten festzustellen. Dies geschieht mittels des Formulars A. Auf diesem Formular bestätigt der Kunde die wirtschaftliche Berechtigung an den eingebrachten Vermögenswerten.
Siehe auch
Weblinks
- http://www.swissbanking.org/1116_d.pdf VSB 03 (PDF-Datei; 245 kB)
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