Kopfnote

Kopfnote
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Kopfnoten nennt man die Schulnoten, die etwas anderes als die Leistung in den einzelnen Fächern bewerten. Dazu gehören unter anderem Mitarbeit und soziales Verhalten. Die Kopfnoten werden im Allgemeinen vom jeweiligen Klassenlehrer auf Basis der Einschätzungen der Fachlehrer erstellt. Sie sind üblicherweise nicht relevant für die Versetzung. Der Begriff Kopfnote leitet sich aus der Tatsache ab, dass früher diese Noten oberhalb der restlichen Noten, also im Zeugnis-Kopf, zu finden waren.[1]

Inhaltsverzeichnis

Situation in Deutschland

Im Schulsystem der DDR unterschied man vier Kopfnoten: Ordnung, Mitarbeit, Fleiß und Betragen. Bis etwa 1978 wurden diese zu einer fünften Note Gesamtverhalten zusammengefasst. Nach der Wende 1989 wurden die Kopfnoten größtenteils abgeschafft. In Sachsen gibt es immer noch Betragen, Fleiß, Ordnung und Mitarbeit als Kopfnoten, die von 1 bis 5 als Noten vergeben werden. Auch in Brandenburg werden in der Grundschule ab der dritten Klasse wieder Kopfnoten vergeben.

In der Bundesrepublik wurden die Kopfnoten in den 1960er und 1970er Jahren in einigen Bundesländern abgeschafft. Lediglich in Baden-Württemberg, im Saarland und in Rheinland-Pfalz blieben Kopfnoten in Verhalten und Mitarbeit stets erhalten. In Hessen gibt es noch die Kopfnoten „Arbeitsverhalten“ und „Sozialverhalten“, die von der 3. Klasse bis zum Ende der Sekundarstufe I (im G8-Modell: Jahrgang 9 einschließlich) vergeben werden; dabei sind alle Noten von 1 bis 6 möglich.

Inzwischen wurden die Kopfnoten in einigen Ländern wieder eingeführt. Zum Schuljahr 2005/2006 wurden in Bayern in der dritten und vierten Klasse der Grundschule wieder Kopfnoten vergeben. Auch Mecklenburg-Vorpommern vergibt Kopfnoten. In Nordrhein-Westfalen wurden sie 2010 nach der Einführung im Jahr 2007 jedoch bereits wieder abgeschafft.[2]

Form

Niedersachsen

In Niedersachsen wird das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten mit je einer Bemerkung bewertet. Die Bewertung erfolgt nicht mit einer Note, sondern mit einer schriftlichen Bemerkung in fünf Stufen:

  • „verdient besondere Anerkennung“,
  • „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“,
  • „entspricht den Erwartungen“,
  • „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“,
  • „entspricht nicht den Erwartungen“.

Diese Bemerkungen dürfen durch individuelle Bemerkungen ergänzt oder ersetzt werden (Änderungen des Erlasses treten zum August 2010 in Kraft).[3]

In die Bewertung des Arbeitsverhaltens fließen hinein: Leistungsbereitschaft und Mitarbeit, Ziel- und Ergebnisorientierung, Kooperationsfähigkeit, Selbstständigkeit, Sorgfalt und Ausdauer sowie Verlässlichkeit. Die Bewertung des Sozialverhaltens bezieht sich vor allem auf Reflexionsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Vereinbaren und Einhalten von Regeln, Fairness, Hilfsbereitschaft und Achtung anderer, Übernahme von Verantwortung sowie Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens.[3]

Die Bewertung erfolgt durch die Klassenkonferenz auf Vorschlag des Klassenlehrers, wobei die Eltern- und Schülervertreter kein Stimmrecht haben. Im Zeugnis werden diese Bemerkungen dann - entgegen der Tradition - im Schlussteil, somit unterhalb der Fachnoten, angebracht.[3]

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen (siehe § 49 Schulgesetz NRW) wurden ab 2007 zunächst folgende Kopfnoten in den Notenstufen sehr gut („entspricht den Erwartungen in besonderem Maße“), gut („entspricht den Erwartungen in vollem Maße“), befriedigend („entspricht den Erwartungen im Allgemeinen“) und unbefriedigend („entspricht den Erwartungen noch nicht“) bewertet (Anlage 3. VVAPO-GOSt NRW)[4]:

Zum Schuljahr 2008/2009 wurden nur noch Kopfnoten für Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit/Sorgfalt und Sozialverhalten vergeben, nachdem in einem Meinungsbild bei Schulen und Wirtschaft unter anderem die hohe Anzahl kritisiert wurde.[5]

Durch das 4. Schulrechtsänderungsgesetz vom 21. Dezember 2010 (GV. NRW. S. 691) wurde das Schulgesetz NRW geändert und die Kopfnoten mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Die schriftlichen Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten sind geblieben.

Kritik

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Nordrhein-Westfalen bezeichnete die Kopfnoten als „pädagogischen Unfug“. Weiterhin seien die Pädagogen nicht genügend auf die Benotung vorbereitet, es entstehe Mehraufwand. Die Zeit zitierte die nordrhein-westfälische Landesschülervertretung mit der Äußerung, Schüler beanstandeten die Kopfnoten als Schleimnoten und hegten die Befürchtung, eine „kritische Äußerung“ im Unterricht werde eventuell „mit einer schlechten Verhaltensnote abgestraft“ werden.[6] Auch die katholische und die evangelische Kirche lehnen die Vergabe von Kopfnoten ab, da sie „nicht mit dem christlichen Menschenbild vereinbar“ sei.[7]

Zwei Demonstrationen gegen die Einführung der Kopfnoten am 19. Januar und am 20. Juni 2008 in Düsseldorf hatten nach Polizeiangaben jeweils rund 1000 Teilnehmer.[7][8]

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Kopfnote – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Zeit Online: Verkopfte Debatte, Artikel vom 4. September 2003
  2. dpa: Schulen: Aus für Kopfnoten in NRW. Focus Online, 16. Dezember 2010, abgerufen am 7. November 2011.
  3. a b c Niedersächsisches Kultusministerium: Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen. In: RdErl. d. MK v. 24.5.2004 -303-83203 (SVBl. 7/2004 S.305; ber. SVBl. 11/2004 S.505), zuletzt geändert durch RdErl. v.16.3.2010 (SVBl. 6/2010 S.204) (VORIS 22410). 16. März 2010, abgerufen am 7. Juli 2010.
  4. Amtsblatt NRW, Anlage 3
  5. Die Welt-Online vom 24. September 2008
  6. Die Zeit: Zweifelhafte Kopfnoten, Artikel vom 21. Januar 2008
  7. a b WDR.de: Keine Kopfnoten an kirchlichen Schulen?, Artikel vom 20. Juni 2008
  8. RP Online: Demo gegen Kopfnoten, Artikel vom 21. Januar 2008

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