- Spange Prager Burg
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Die Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938, umgangssprachlich auch Sudetenland-Medaille genannt, wurde am 18. Oktober 1938 von Adolf Hitler gestiftet und zunächst an Personen verliehen, die an der Annektierung des Sudetenlandes durch das Deutsche Reich beteiligt waren; später wurde sie auch an Beteiligte der Annektierung von Böhmen und Mähren verliehen.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Laut der damaligen Stiftungsverordnung[1] erhielten diese Auszeichnung Personen, die sich „um die Wiedervereinigung der sudetendeutschen Gebiete mit dem Deutschen Reich besondere Verdienste erworben haben“.[2] Die von dem Künstler Richard Klein entworfene Medaille zeigt auf der Vorderseite eine symbolische Darstellung der „Aufnahme des Gebietes in das Großdeutsche Reich“. Auf der Rückseite steht mittig das Datum 1. OKTOBER 1938 und umlaufend der Text EIN VOLK ° EIN REICH ° EIN FÜHRER. Die Medaille besteht aus Bronze, hat einen Durchmesser von 32 mm und wird an einem Ordensband getragen. Das 30 mm breite Band besteht aus Seidenrips, d. h. Seidengewebe in Ripsbindung und ist in den sudetendeutschen Farben schwarz-rot-schwarz, sowie an beiden Kanten mit weißen Randstreifen ausgebildet.[3]
Aufgrund einer weiteren Verordnung vom 1. Mai 1939 konnte die Medaille auch für „Verdienste um die Schaffung des Protektorates Böhmen und Mähren“ verliehen werden. Personen, die bereits mit der Medaille ausgezeichnet waren, erhielten dann zusätzlich eine Spange. Diese, ebenfalls von Richard Klein entworfene Spange zeigt in reliefartiger Darstellung die Prager Burg, besteht ebenfalls aus Bronze, ist 11 mm x 31 mm groß und wurde auf dem Band der Medaille getragen.[3]
Insgesamt wurde die Medaille 1.162.617 Mal, die Spange 134.563 Mal verliehen.
Sonstiges
Die „Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938“ gehört zu den nationalsozialistischen Orden, deren Führung in Deutschland nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen von 1957 in keiner Form zulässig ist.[4].
Literatur
- Hans-Ulrich Krantz (Begr.), Johannes Ottinger (Bearb.): Orden und Ehrenzeichen in der Bundesrepublik Deutschland. 2. erw. u. überarb. Aufl., Mittler Verl., Herford 1977, ISBN 3-87547-172-5.
Einzelnachweise
- ↑ Die sogenannte Verordnung mit Satzung der Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938 datiert vom 18. Oktober 1938 und wurde im Reichsgesetzblatt, RGBl I. auf S. 1527 verkündet; sie bezog sich auf das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 1. Juli 1937, RGBl I. S. 725;
siehe auch: A. Dehlinger: Systematische Übersicht über 74 Jahrgänge Reichsgesetzblatt (1867 – 1940), das geltende alte und neue Reichsrecht und das Recht der Reichsverteidigung. 18. Aufl. n.d. Stand v. 1. Januar 1941, Kohlhammer Verl., Stuttgart u.a. 1941, VIII. - ↑ Text aus der Stiftungsverordnung
- ↑ a b Orden. Katalog Nr. 46a–58, illustrierte Sammlungskatalog-Seite auf der Webseite des Deutschen Historischen Museums (→ siehe Kat.-Nr. 54 b: Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938 → Bild anklicken, um zur großen Abbildung und ausführlichen Beschreibung zu gelangen)
- ↑ Johannes Ottinger: Orden und Ehrenzeichen in der Bundesrepublik Deutschland, Mittler Verl., 1977, S. 148.
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