- Sperrstunde
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Als Sperrstunde oder Polizeistunde wird die Uhrzeit bezeichnet, zu der Gaststätten ihren Betrieb einstellen müssen. Diese Regelung diente der Sicherung der Nachtruhe. Nach Anbruch der Sperrstunde darf kein Ausschank mehr stattfinden. Oft wird kurz vor Anbruch der Sperrstunde zur letzten Bestellung aufgefordert. Sie galt früher in vielen Städten.
Mittlerweile ist sie in vielen Bundesländern aufgehoben.[1] In Köln wurde die Sperrstunde jeweils am Karnevalswochenende aufgehoben, bis das Land Nordrhein-Westfalen am 1. August 2001 die Sperrstunde auf eine Putzstunde von 5 bis 6 Uhr verkürzte. In Bayern galt eine vergleichsweise strikte Sperrstundenregelung. Nach einer einjährigen Testphase in München wurde dort 2004 und ab 2005 im ganzen Freistaat die Sperrstunde wie in NRW auf eine Putzstunde von 5 bis 6 Uhr verkürzt. Auch Bremen hebt diese in der Zeit des Bremer Freimarkts auf.
Autobahnraststätten sind generell von der Sperrstunde ausgeschlossen, dürfen aber zwischen 00:00 und 07:00 keine alkoholischen Getränke ausgeben.
In vielen anderen Städten wie z. B. Leipzig, Berlin und Hamburg gibt es gar keine generelle Sperr- oder Putzstunde. In Städten, in denen es keine generelle Sperrstunde gibt, können dennoch die Ordnungsämter Auflagen, wie lange ein Lokal geöffnet sein darf, erlassen.
In Großbritannien wurde in England und Wales mit dem Inkrafttreten des Licensing Act am 24. November 2005 die Sperrstunde abgeschafft. Allerdings beantragten nur wenige hundert Pubs eine nun mögliche ganztägige Öffnungszeit, über 60.000 hingegen eine Öffnung bis 1 Uhr morgens (Stand: November 2005).[2] Die etwa tausend Volllizenzen gingen vor allem an Supermärkte und Tankstellen.[3]
In der Schweiz liegt die Regelung der Polizeistunde in der Kompetenz der Kantone. Zumeist wird dabei unterschieden zwischen normalen Gaststätten und Nachtlokalen. Die Mehrzahl der Kantone und Städte hält derzeit im öffentlichen Interesse der Nachtruhe an Sperrstunden fest.[4] Basel-Stadt führte die Polizeistunde im Jahr 2005 wieder ein, lässt allerdings Ausnahmen zu.[5] Die Wiedereinführung erfolgte aufgrund vieler Lärmklagen.[6] In der Stadt und im Kanton Zürich gilt theoretisch eine Polizeistunde von Mitternacht bis 5 Uhr, es besteht allerdings seit der Liberalisierung des Gastgewerbegesetzes im Jahr 1997 ein Rechtsanspruch auf eine dauernde Ausnahmebewilligung für Gastrobetriebe, wenn die Nachtruhe und die öffentliche Ordnung nicht gestört werden.[7] Dadurch haben knapp 500 Bars und Clubs in der Stadt Zürich über die Polizeistunde hinaus geöffnet (Stand 2003).[8] In diesem Zusammenhang wird oft von der eigentlichen Abschaffung der Polizeistunde im Kanton Zürich gesprochen.[9] Ein von der damaligen Stadtzürcher Polizeivorsteherin Esther Maurer (SP) initiiertes Begehren zur Wiedereinführung der Polizeistunde (oft auch "Lex Langstrasse" genannt[10]) scheiterte im Jahr 2003 im Zürcher Kantonsrat deutlich mit 65 zu 96 Stimmen.[11]
Einzelnachweise
- ↑ Sperrstunde in München
- ↑ Vgl. Aus für Sperrstunde in Großbritannien (nicht mehr online verfügbar) (Unpräzise Meldung vom 16. November 2005 bei tagesschau.de – Tagesschau), 2005: Pubs open 24 hours (bbc.co.uk – BBC) sowie Licensing Act (Artikel der englischsprachigen Wikipedia)
- ↑ „Die Bilanz sieht eher nüchtern aus“ von Ulrich Schilling-Strack im Weser-Kurier Nr. 276 vom 24. November 2006, S. 7
- ↑ H.R. Schwarzenbach: Grundriss des Verwaltungsrechts
- ↑ baizer.ch - Polizeistunde wieder eingeführt
- ↑ Onlinereports.ch - Nachtleben wieder im Beamtengriff
- ↑ zhlex.zh.ch - Gastgewerbegesetz des Kantons Zürich
- ↑ stadt-zuerich.ch - Verpflegungsbetriebe in der Stadt Zürich 2003
- ↑ tagesanzeiger.ch - «Die Polizeistunde hält die Jungen nicht vom Saufen ab»
- ↑ Zürcher Unterländer - Die Rückkehr der Polizeistunde
- ↑ Protokoll des Zürcher Kantonrates vom 25. August 2003, S. 763 ff.
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