Spezialisierungskartell

Spezialisierungskartell

Das Spezialisierungskartell ist ein Kartell dessen Mitglieder sich jeweils auf einen bestimmten Teil ihrer ursprünglichen oder möglichen Leistungen spezialisieren. Ziel ist es, durch die Aufteilung der Leistungen Vorteile durch Rationalisierung zu erreichen[1].

In der Folge kommt es zu einer Beschränkung der Angebotsvielfalt; zudem kann für jede der betroffenen Leistungen ein Monopol entstehen. Rationalisierungsvorteile entstehen den Mitgliedern durch Verbesserung wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Abläufe wie z. B. eine Steigerung der Produktionsmenge oder eine Verringerung der Verwaltungskosten.

Laut § 3 GWB sind Spezialisierungskartelle zwar vom Kartellverbot ausgenommen, aber genehmigungspflichtig[2].

Beispiel

Zwei Schraubenhersteller, A und B, vereinbaren dass A nur noch Schrauben bis 4 Zentimeter Länge und B nur noch Schrauben ab 4 Zentimeter Länge herstellt; weiterhin wird vereinbart sich gegenseitig mit jeweils einem Teil der Produktion zu beliefern. Durch diese Spezialisierung der Produktion entstehen den beiden Herstellern Einsparungen in der Produktion und auch Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Herstellern.

Einzelnachweise

  1. Hans Jung: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, Oldenbourg 2006, ISBN 3825212947.
  2. Klaus Herdzina: Wettbewerbspolitik. Lucius & Lucius, Stuttgart 1999, ISBN 3825212947.

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