- Spikes (Reifen)
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Als Spikes bezeichnet man in das Profil von Reifen von eingearbeitete Stifte, die dem Fahrzeug vor allem bei eisglatter Fahrbahn mehr Haftung verleihen sollen. Die Verwendung von Spikereifen unterliegt national unterschiedlichen rechtlichen Regelungen.
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen
Winterreifen
Spikes sind bei Winterreifen zusätzlich einvulkanisierte Stahlstifte oder Hartmetallstifte, die 1,5–2 mm aus der Lauffläche herausragen. Meist sind es über den Umfang zwischen 50 bis 150 Stück.
Der Nachteil ist, dass Reifen mit Spikes bei trockener Fahrbahn eine weit geringere Haftung als reine Gummireifen haben. Außerdem werden die Straßen wesentlich stärker beansprucht, und es entstehen durch Spikes schneller Spurrillen in der Fahrbahn. Bei der Fahrt mit Spikes ist zu beachten, dass ein erheblich höheres Abrollgeräusch entsteht.
Aus diesen Gründen sind sie länderabhängig nur zu bestimmten Zeiten im Jahr erlaubt. Außerdem sind meist Geschwindigkeitsbegrenzungen festgesetzt. In manchen Ländern sind sie generell verboten.
Bei Fahrrad-Winterreifen gibt es zwei grundsätzlich unterschiedliche Bauformen. Bei der einen Bauform sind die Spikes gleichmäßig über die gesamte Lauffläche verteilt. Daher befinden sich auch mittig in der Lauffläche Spikes, wodurch eine bessere Haftung bei Eisglätte erreicht wird. Dafür rollen diese Reifen immer über die Spikes ab. Bei der anderen Bauform befinden sich die Spikes nur seitlich in den Laufflächen. Bei voll aufgepumptem Reifen haben die Spikes nur in Kurven Kontakt zur Fahrbahn. Bei winterlichen Straßenverhältnissen werden diese Reifen mit einem um ca. 1 bar reduzierten Luftdruck gefahren, wodurch die Spikes Kontakt zur Fahrbahn bekommen. Die Spikes dienen bei dieser Bauform primär dazu, ein seitlichen Wegrutschen des Rades zu behindern.
Spikes im Sport
Beim Eisspeedway und anderen Spezialreifen des Sports können die Spikes weitaus größere Dimensionen annehmen.
Bilder
Nationale Regelungen
Siehe auch: Winterausrüstung: Nationale Regelungen, Übersicht
Deutschland
Spikes sind seit 1975 für Kraftfahrzeuge generell (mit Ausnahmen für Einsatzfahrzeuge) verboten, da sie die Fahrbahn beschädigen können (§ 36 Abs. 1 StVZO). [1] Ausnahme ist nur das kleine deutsche Eck von Lofer bis Bad Reichenhall und innerhalb von 15 km entlang der österreichischen Grenze.
Bei Fahrrädern sind laut Aussage des ADFC Spikereifen im Straßenverkehr zugelassen, da von einer Beschädigung der Straßendecke durch einen Radfahrer mit Spikereifen nicht auszugehen ist.
Österreich
In Österreich gilt für Spikes ein Verbot von Juni bis September. Fahrzeuge mit Spikes müssen einen Aufkleber haben, der am Heck angebracht wird. Spikereifen müssen auf allen Rädern, die Kräfte auf die Fahrbahn übertragen, verwendet werden. Ist das ziehende Kraftfahrzeug mit Spikereifen ausgerüstet, so benötigt auch der gezogene Anhänger bis zu einer Achshöchstlast von 1.800 kg Spikereifen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Freilandstraßen 80 km/h und auf Autobahnen 100 km/h. Sie sind nur für Fahrzeuge bis 3,5 t erlaubt. Die Spikes selbst dürfen maximal 2 mm über die Lauffläche hinausragen.
Schweiz
Sie sind von 1. November bis 30. April erlaubt. Die Höchstgeschwindigkeit ist 80 km/h. Dementsprechend müssen die Fahrzeuge an der Rückseite mit einem Höchstgeschwindigkeitszeichen mit der Zahl «80» gekennzeichnet sein. Die Spikes dürfen maximal 1,5 mm herausragen. Auf Autobahnen sind sie nicht erlaubt, Ausnahmen sind der San Bernardino-Tunnel und der St. Gotthard-Tunnel.
Einzelnachweise
Siehe auch
- Themenliste Straßenverkehr
Weblinks
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Wiktionary: Spikes – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Spikebestimmungen in Europa vom ÖAMTC
- Spikereifen für Fahrräder – Erfahrungen und Empfehlungen vom ADFC Frankfurt
Kategorien:- Bereifung
- Fahrradtechnik
- Fahrzeugsicherheit
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