- Sprachenrecht
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Das Sprachenrecht regelt gesetzlich und vertraglich, welche Sprachen in einem Land verwendet werden, insbesondere bezüglich der Amtssprache und der Gerichtssprache, aber auch in der Sprachenpolitik. In den Verfassungen kann die staatliche Sprache festgelegt werden.
Für Deutschland gilt: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und seiner Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden."[1]
In Litauen zum Beispiel gibt es neben der verfassungsrechtlichen Reglementierung ein Gesetz über die litauische Sprache, über dessen Einhaltung und Verwirklichung sogar drei Behörden wachen.
Einzelnachweise
- ↑ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3, Absatz 3
Literatur
- Helmut Glück (Hrsg.): Metzler Lexikon Sprache. Metzler, Stuttgart 2000, ISBN 3-476-01519-X.
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