- Spruchgericht
-
Spruchkammerverfahren waren Verhandlungen, die im Zuge der Entnazifizierung in Deutschland durchgeführt wurden.
Ab 1946 fällten sogenannte Spruchkammern, die von deutschen Laienrichtern geführt wurden, Urteilssprüche gegen ehemalige Nationalsozialisten. Dabei wurden die Angeklagten in fünf Gruppen eingeordnet:
- Hauptschuldige
- Belastete
- Minderbelastete
- Mitläufer
- Nichtbelastete
In den drei Westzonen wurde in 2,5 Millionen Verfahren, die bis 31. Dezember 1949 durch die Entnazifizierungsspruchkammern entschieden wurden, wie folgt geurteilt:
- 1,4 % Hauptschuldige und Belastete,
- 54 % Mitläufer,
- 0,6 % wurden als NS-Gegner anerkannt,
- bei 34,6 % wurde das Verfahren eingestellt.
In den Westzonen wurden insgesamt 5025 deutsche Angeklagte verurteilt. In 806 Fällen wurden Todesurteile ausgesprochen, von denen 486 vollstreckt wurden. [1].
In der Sowjetischen Besatzungszone unterstanden die Verfahren direkt dem sowjetischen Geheimdienst NKWD. Nach offiziellen sowjetischen Angaben wurden rund 122.600 Personen inhaftiert, wozu noch weitere 34.700 mit ausländischer, vorwiegend sowjetischer Nationalität kamen, die als Fremd- oder Zwangsarbeiter in Deutschland waren.
Einzelnachweise
- ↑ Manfred Görtemaker, Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Fischer 2004
Wikimedia Foundation.