- Proklamation
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Eine Proklamation (von lat. proclamare, „laut ausrufen, schreien“; aus pro, „vor, für“, und clamare, „rufen“; und von frz. proclamation, „Ausrufung, Verkündigung“) ist ein öffentlicher Aufruf, eine Bekanntmachung oder eine öffentliche Erklärung.
Allgemein
Man unterscheidet allgemein zwischen offiziellen Proklamationen von Staaten oder Staatsorganen mit verbindlichem Charakter und Proklamationen politisch-sozialer Gruppen bzw. Organisationen, die beide die Stimmung der Angesprochenen für sich zu gewinnen versuchen.
Völkerrecht
Das Völkerrecht hingegen definiert die Proklamation als die formale Erklärung eines oder mehrerer Staaten über eigene Auffassungen oder Absichten über die Beziehungen zwischen Staaten, die sich nicht an bestimmte Adressaten, sondern an die Staatengemeinschaft allgemein richtet.
So spielen einseitige Proklamationen zum Beispiel im Seerecht eine besondere Rolle. Im Unterschied zu Verträgen fehlt es den mehrseitigen Proklamationen am Verpflichtungscharakter.
Beispiele
- Die deutsche Kaiserproklamation von Versailles während der Reichsgründung (18. Januar 1871) hat mehr den Charakter eines Aufrufs.
- Oster-Proklamation – 24. April 1916 Erklärung über die Unabhängigkeit Irlands von Großbritannien
- Dagegen handelt es sich bei den Proklamationen des Alliierten Kontrollrats für Deutschland (30. August–20. Oktober 1945) um grundsätzliche gesetzliche Regelungen.
- 18. Juni 1946 – Proklamation der Republik Italien
- 15. November 1983 – einseitige Proklamation der „Türkischen Republik Nordzypern“
- 24. Mai 1993 – Proklamation der Unabhängigkeit Eritreas
- Feierlich wird auch in der Vorkarnevalszeit zur Prinzenproklamation aufgerufen.
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